Die Einführung einer Festplattenabgabe soll im Oktober in Österreich erfolgen. Am Dienstag wurde ein Entwurf für eine Novelle des Urheberrechtsgesetzes auf der Homepage des Bundeskanzleramtes veröffentlicht.
Die Einführung einer veröffentlicht.
Festplatten, Speicherkarten, also Speichermedien in Handys und Computer, sollen künftig einer Vergütungspflicht unterliegen. Künftig sind Privatkopien von urheberrechtlich geschütztem Material also zwar erlaubt. Jedoch die Vergütung dafür soll über die diverse Speichermedien, von DVD-Rohling bis Smartphone, erfolgen.
Abrechnung über Kassabon
Und so wird aberechnet: Bereits beim Kauf von allen Speichermedien wird ein Extra-Betrag eingehoben, der via Verwertungsgesellschaften an die Urheber verteilt wird. Dieser Beitrag muss in Zukunft auf dem Kassabon ausgewiesen sein. Konsumenten, die "glaubhaft" machen können, dass sie ein Speichermedium nicht für Kopien von Werken anderer nutzen, können die Abgabe zurückfordern.
Die Höhe der Abgabe steht allerdings noch nicht fest, sie soll innerhalb eines Jahres bekannt gegeben werden und nicht mehr als 6 Prozent des Preies des Speichermediums betragen - der Aufschlag für eine Festplatte darf aber nicht höher sein als für eine SD-Karte. Die Gebühr auf Drucker wird nicht auf mobile Geräte übertragen.
Das Gesetz soll noch im Juli beschlossen werden, in Kraft treten soll es mit 1. Oktober 2015.