Österreich

Filialleiterin (52) getötet: Mordanklage liegt vor

Heute Redaktion
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Brigitte G. (52) aus OÖ wurde im Amstettener Stadtteil Greinsfurth getötet. Ein 39-jähriger Deutscher muss sich vor Gericht wegen Mordes verantworten.

Im Fall der am 28. Mai im Amstettener Stadtteil Greinsfurth getöteten 52-jährigen Brigitte G. aus dem Bezirk Perg (OÖ) hat die Staatsanwaltschaft St. Pölten Anklage wegen Mordes und schweren Raubes gegen den 39-jährigen Verdächtigen Rene F. eingebracht. Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig – der Anwalt des Verdächtigen, Farit Rifaat, legte Einspruch ein. Die Entscheidung liegt nun beim Oberlandesgericht Wien.

Einen Prozesstermin am Landesgericht St. Pölten gibt es deshalb noch nicht.

Brigitte G. war am Abend des 28. Mai vom Einkaufszentrum WestSide City am Weg zum Parkplatz zu ihrem Auto, als sie plötzlich am Hals erfasst und zu Tode gewürgt wurde. Der Tod war laut Anklage "infolge komprimierender Gewalteinwirkung gegen den Hals (...)" eingetreten. Zudem war mit einem Cutter-Messer eine Arterie durchtrennt worden. Die Leiche der Frau wurde dann am späten Abend von Angehörigen im Gebüsch auf dem Parkplatz entdeckt. Anklagepunkt 2 ist schwerer Raub: Der Verdächtige soll dem Opfer die Geldbörse mit geringem Inhalt, ein Handy, einen Gürtel und eine Bauchtasche abgenommen haben.

Der Verdächtige hatte die Tat laut Anklage im Zeitraum zwischen 20.24 und 20.33 Uhr ausgeführt. Laut seinem Verteidiger soll das Handy des Verdächtigen aber erst um 21.03 Uhr am Tatort eingelockt gewesen sein, was wiederum mit dem Tatzeitpunkt differenziere.

Lange Zeit tappte die Polizei im Dunkeln, daher setzte das Landeskriminalamt Niederösterreich sogar eine Belohnung von 5.000 Euro für zweckdienliche Hinweise aus.

Der 39-Jährige (unsteter Aufenthalt, teilweise in Österreich in der Gastronomie beschäftigt) wurde schließlich am 29. Juli in Haag (Amstetten) festgenommen. Er bestritt bisher die Vorwürfe, erklärte unter anderem, das bei ihm gefundene Handy des Opfers von einem Fremden gekauft zu haben. Einem psychiatrischen Gutachten zufolge war der Deutsche zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig. Die Voraussetzungen für eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher liege deshalb nicht vor. Für den bislang gerichtlich unbescholtenen Verdächtigen – er sitzt derzeit in U-Haft in St. Pölten – gilt die Unschuldsvermutung.