Politik

Finanz will direkten Zugriff auf Polizeidaten

Heute Redaktion
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Die Finanz will automatischen Zugriff auf heikle Daten haben. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat ÖVP-Finanzminister Hans Jörg Schelling in Begutachtung geschickt. Die Frist für Stellungnahmen ist am Montag ausgelaufen. Die geplante Novelle erntet Verfassungsbedenken des Kanzleramts, von Datenschützern und Rechtsanwälten.

Mit dieser Änderung des Finanzstrafgesetzes wollen die Finanzbehörden künftig von Telekom-Firmen IP-Adressen, Namen und Anschrift ihrer Kunden erfragen, Auskünfte von Post- und Paketdiensten einholen sowie automatisch in das Polizei-Informationssystem EKIS Einblick nehmen dürfen. Außerdem sollen die Finanzbehörden berechtigt werden, Fingerabdrücke zu nehmen.

VfGH wird den Plan kippen

Der Verfassungsdienst im Kanzleramt findet die Begehrlichkeiten überschießend und warnt vor Problemen mit dem Verfassungsgerichtshof. Dieser hat schon voriges Jahr eine ähnliche Bestimmung aufgehoben. Gekippt wurde damals die in der Strafprozessordnung verankerte Möglichkeit, personenbezogene Daten, die im Strafverfahren zulässig ermittelt wurden, in jedem anderen gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahren zu verwenden. Die Finanz versucht also noch einmal, sich den Datenzugriff mit der neuen Novelle zu sichern.

"Nur bei Bedarf im Einzelfall"

Was den Zugriff auf EKIS angeht, fordert der Verfassungsdienst eine Einschränkung auf die Verfolgung gerichtlich strafbarer Delikte. Bei einem bloßen Verwaltungsstrafverfahren wäre der Zugriff auf das Polizeisystem nämlich unzulässig. Und selbst bei einem begrenzten Zugriff müsste (durch Protokollierung) sichergestellt werden, dass die Finanz das Polizeisystem "nur bei Bedarf im Einzelfall und im für die konkret wahrzunehmende Aufgabe erforderlichen Ausmaß" nutzt.

AKVorrat: "Verfassungswidrig"

Die Datenschutz-Initiative Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AKVorrat) kritisiert, dass die Finanz die vom Verfassungsgerichtshof erzeugte "Lücke" wieder schließen möchte. "Dabei wird jedoch - nicht einmal im Ansatz und weder in der Norm noch in den Erläuterungen - auf jene Auflagen Bezug genommen, welche der VfGH in seiner Begründung zur Gesetzesaufhebung formuliert", so AKVorrat.

Datenschützer: "Unverhältnismäßig"

Auch die Datenschutzbehörde kritisiert den uneingeschränkten Zugriff der Finanz auf das EKIS als unverhältnismäßigen und daher verfassungswidrigen Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz. Abgelehnt werden die Wünsche der Finanz auch von der Rechtsanwaltskammer, die eine "exzessive Ausweitung der Ermittlungsbefugnisse der Finanzbehörden" sieht.