Österreich

Finanzamt gegen Verkauf von Wiener-Wohnungen

Heute Redaktion
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Der Verkauf von tausenden Wohnungen der WBV-GFW könnte durch das Finanzamt verhindert werden.
Der Verkauf von tausenden Wohnungen der WBV-GFW könnte durch das Finanzamt verhindert werden.
Bild: WBV-GFW

Ein Privat-Investor wollte 3.000 Sozial-Wohnungen für 6 Mio. Euro kaufen. Das Finanzamt könnte dem Deal aber noch einen Strich durch die Rechnung machen.

Seit Monaten beschäftigt der Verkauf von 3.000 Sozialwohnungen der Wohnbauvereinigung GFW (früher: WBV-GÖD) an den Investor Christian Hosp die Wiener Stadtpolitik ("Heute" berichtete). Für ungläubiges Kopfschütteln sorgt dabei vor allem der kolportierte Kaufpreis von 6 Mio. Euro. Bei insgesamt 3.000 Wohnungen, ergibt sich daraus ein unglaublicher Stückpreis von lediglich 2.000 Euro für eine Wohnung in Wien. Ein Betrag, für den man in im Durchschnitt in keiner der 23 Wiener Gemeindebezirke auch nur einen einzigen Quadratmeter Wohnungseigentum erwerben könnte. Wiederverkaufen dürfte Hosp die Wohnungen allerdings nur, wenn zuvor bei den Wohnungen die gemeinnützige Widmung gestrichen wurde. Einen entsprechenden Antrag darauf soll Hosp allerdings bereits vor Monaten eingebracht haben, was dieser allerdings verneint.

Dubioser Deal droht seit Monaten zu platzen

Laut Informationen der "Presse" beschäftigt der Verkauf bereits seit Monaten den Wiener Gemeinderat und auch die Aufsichtsbehörde MA 50. Hintergrund des Streits ist vor allem die Frage nach der politischen Verantwortlichkeit und die Frage ob der Verkauf der gemeinnützigen Wohnungen an einen privaten Investor rechtlich überhaupt zulässig war. Außerdem wird über die Rolle des bekannten Heumarkt-Investors Michael Tojner in dem äußerst fragwürdigen Deal gestritten.

Finanzamt könnte den Wohnungsverkauf jetzt kippen

Bewegung in die Causa bringt jetzt eine Stellungnahme des Finanzministeriums, dass der "Presse" vorliegen soll. In diesem Papier soll der Deal für "absolut nichtig" erklärt worden sein. Hauptkritikpunkt des Finanzamtes ist laut "Presse" die Tatsache, dass beim Verkauf von gemeinnützigem Wohnungseigentum immer eine eigene Genehmigung erfolgen müsste, um den Verlust von Steuergeldern zu verhindern. Im vorliegenden Fall wurde jedoch nie eine derartige Genehmigung erteil. Die zuständige Landesregierung und das MA 50, die gemeinsam für derartige Ausstellung verantwortlich sind, haben jedenfalls nie eine derartige Genehmigung ausgestellt.

Antrag hätte ohnehin nur geringe Chancen gehabt

Folgt man der Argumentation der "Presse" im vorliegenden Fall, dann stellt sich auch die berechtigte Frage, ob ein solcher Antrag überhaupt bewilligt hätte werden können. Das Wohngemeinnützigkeitsgesetz sieht nämlich vor, dass Sozial-Wohnungen nicht an "Angehörige des Baugewerbes" verkauft werden dürfen. Der Revisionsverband sieht in Christian Hosp aber genau einen solchen und geht daher davon aus, dass der Verkauf alleine schon dadurch ungültig geworden ist.

Kommt es jetzt zur nachträglichen Genehmigung?

Investor Hosp möchte nun nachträglich eine Genehmigung des Verkaufs erwirken. Die derzeitige Wiener Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal (SPÖ) denkt offensichtlich auch darüber nach, ihm diesen Gefallen noch rückwirkend zu ermöglichen. In einer Anfragebeantwortung gab sie nämlich bereits bekannt, dass sie plane die nachträgliche Genehmigung der Wiener Landesregierung vorlegen zu wollen. Ob Rot-Grün den Antrag dort auch tatsächlich absegnen werden, ist noch unklar. Klar ist jedoch, dass sowohl ÖVP wie auch FPÖ nicht mitziehen werden.

Finanzamt nicht alleine mit Einschätzung des Verkaufs

Nicht nur das Finanzamt kritisiert übrigens die unrechtmäßige Übertragung von Firmeneigentum. Zu einer ähnlichen Bewertung der Lage kommen auch vom Wirtschaftsministerium und der Revisionsverband. Auch diese beide halten den Deal für rechtswidrig und empfehlen eine Rückabwicklung des Verkaufs.

Unternehmer Hosp spricht von "Missverständnis"



„Ich werde um die Beibehaltung der Gemeinnützigkeit für die Gesellschaft – und damit um den Erhalt der (Sozial-) Wohnungen in der bestehenden Form - kämpfen. Mein Interesse war und ist es, mit diesem Unternehmen im Gemeinnützigen Wohnbau aktiv zu sein. Alles andere wäre sinnlos und substanzgefährdend, so Christian Hosp. Die Berichte seien lediglich "ein großes Missverständnis", da es bei dem derzeitigen Verfahren vor dem MA 50 überhaupt gar nicht um eine mögliche Umwidmung der Wohnungen gehen würde, sondern nur um eine Überprüfung der notwendigen Qualifikationen des Käufers.

(red)