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Finanzamt muss Preise für Sex neu berechnen

Heute Redaktion
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Die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV muss punkto Sex "nachsitzen". Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, das einer Beschwerde einer Sauna-Club-Betreiberin in St. Gallen stattgegeben hat, wurde die ESTV nun dazu verdonnert, sich erneut mit den Preisen im Sex-Business auseinandersetzen. Die Finanzbeamten hatten nämlich mangels Exakter Zahlen die Preise für erotische Dienstleistungen einfach geschätzt.

Die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV muss punkto Sex "nachsitzen". Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, das einer Beschwerde einer Sauna-Club-Betreiberin in St. Gallen stattgegeben hat, wurde die ESTV nun dazu verdonnert, sich erneut mit den Preisen im Sex-Business auseinandersetzen. Die Finanzbeamten hatten nämlich mangels Exakter Zahlen die Preise für erotische Dienstleistungen einfach geschätzt.

Zur Vorgeschichte: Die ESTV hatte 2011 bei der Betreibergesellschaft eines Sauna- und Erotik-Klubs eine Mehrwertsteuerkontrolle durchgeführt. Dabei stellten die Prüfer fest, dass die Umsätze aus den erotischen Dienstleistungen der im Klub tätigen Sexarbeiterinnen steuerrechtlich eigentlich der Betreiberfirma zuzurechnen seien.

Mangels exakter Zahlen legte die ESTV daraufhin die eingenommenen Beträge aufgrund einer Einschätzung selber fest. Sie ging dabei davon aus, dass pro Kunde im Schnitt 150 Franken (121,22 Euro) anfallen würden. Dies ergebe sich aus dem Vergleich mit anderem Klubs, wo 30 Minuten 150 Franken, 60 Minuten 300 Franken (242,44 Euro) und ein "Quickie" 50 Franken (40,41 Euro) kosten würden.

Angaben fehlten

Laut Gericht ist zwar korrekt, dass die Umsätze der Sexarbeiterinnen steuerlich dem Klub angerechnet werden. Allerdings fehlen den Richtern in St. Gallen konkrete Angaben dazu, wie die ESTV auf den Durchschnittspreis von 150 Franken gekommen ist. Diese habe deshalb eine neue Schätzung vorzunehmen und dabei den pro Dienstleistung veranschlagten Ansatz zu begründen.