Niederösterreich

Finanzamt soll Impfstraße in Bruck verhindert haben

In Bruck an der Leitha hatten Freiwillige eine Impfstraße geplant, doch das Finanzamt machte dem Vorhaben offenbar einen Strich durch die Rechnung.

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Marco Pogo ärgert sich über die Absage der Impfstraße.
Marco Pogo ärgert sich über die Absage der Impfstraße.
Bierpartei, iStock

Von einer recht kuriosen Geschichte berichtet der Vorsitzende der Bierpartei Marco Pogo: Der Politiker, der mit bürgerlichem Namen eigentlich Dr. Dominik Wlazny heißt, Medizin studiert hat und fähiger Arzt ist, wollte seine Fähigkeiten in der Pandemie gemeinnützig einsetzen und in einer Impfstraße mithelfen. 

Tatsächlich war eine solche dann auch schon gefunden. In Bruck an der Leitha war eine Impfstraße mit der Hilfe von Freiwilligen bereits durchgeplant. "Ein Dienstradl mit 80 Freiwilligen sollte an fünf Samstagen ab Ostern die Bevölkerung gemäß Impfplan durchimmunisieren", sagt Wlazny.

Am Finanzamt gescheitert?

Für die vielen Helfer, Pfleger und Sanitäter, die sich bereits gemeldet hatten, wäre auch eine kleine Aufwandsentschädigung angedacht gewesen. Der nötige Impfstoff sei laut dem Arzt zur Verfügung gestanden. Schlussendlich scheiterte die Impfstraße aber doch - laut Wlazny offenbar am Finanzamt.

"Das Finanzamt hat sich gegen diese bezahlten Freiwilligen ausgesprochen", sagt Wlazny. Denn die Leute hätten einen ordentlichen Dienstvertrag gebraucht, um an den fünf Samstagen freiwillig mithelfen zu dürfen. Wie berichtet, hat das Land Niederösterreich nun 20 Impfzentren geplant, dort dürften die Helfer dann wohl auch ordentliche Dienstverträge bekommen. In der Bezirkshauptstadt Bruck an der Leitha ist keines vorgesehen. 

Ministerium wehrt sich

Das Finanzministerium, zu dem das Finanzamt gehört, will die Anschuldigungen aber nicht auf sich sitzen lassen. Man sei nicht für die Genehmigung bzw. Untersagung von Impfstraßen zuständig, heißt es in einer Stellungnahme. Wie bei allen Impfstraßen in ganz Österreich könne somit auch in Bruck an der Leitha eine Impfstraße vom Finanzamt weder genehmigt noch untersagt werden.

Beim Problem mit der Aufwandsentschädigung handle es sich um einen sozialversicherungsrechtlichen Aspekt. Dienstnehmer derartiger Impfstraßen seien jedenfalls vor Arbeitsbeginn bei der ÖGK anzumelden, in der das Finanzministerium Aufsichtsfunktionen inne hat.