Österreich

Nächste illegale Chinaküche aufgeflogen

Nach einem Hinweis kontrollierte die Finanzpolizei eine Privatwohnung im 15. Wiener Bezirk, in der eine illegale chinesische Küche vermutet wurde.

Heute Redaktion
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Die Finanzpolizei konnte am Sonntag eine illegale "Chinaküche" in einer Privatwohnung in Rudolfsheim-Fünfhaus ausheben. Zur Razzia kam es, weil beim Innenministerium ein Hinweis einging. Schon beim Betreten der Wohnung bestätigte sich der Verdacht. Denn den Beamten nahmen sofort einen intensiven Geruch und Dampf wahr, der nahe legt, dass die Produktion bis zum Eintreffen der Beamten auf Hochtouren gelaufen war.

Offenbar wurden in der Altbauwohnung verschiedene chinesische Spezialitäten wie Teigtaschen und Reistaschen unter extrem unhygienischen Bedingungen in großen Mengen zubereitet. Die Unmengen von Lebensmitteln wurden teilweise in vier großen Tiefkühltruhen gelagert, teilweise wurden sie in der Wohnung ohne Klimasystem und ohne Abdeckung auf dem Boden gestapelt. Es könnte sich um die fünfte illegale Teigtascherlfabrik in Wien handeln.

Verdächtige sprechen von "Eigenbedarf"

Vor Ort trafen die Beamten ein Ehepaar an, wobei beide Personen 54 Jahre alt sind. Sie gaben an, sie würden die Lebensmittel sowohl direkt aus China mitbringen bzw. dort bestellen, als auch vom Naschmarkt beziehen. Der Mann ist einem chinesischen Lokal in Wien angestellt, die Frau arbeitet in einem japanischen Lokal in Graz. Das Ehepaar beteuerte die Lebensmittel ausschließlich für den familiären Eigendarf zu benötigen.

Die Beamten schenken diesem Erklärungsversuch keinen Glauben. Sie hegen den Verdacht, dass in der Wohnung eine illegale Betriebsstätte besteht, in der nicht-handelsübliche Mengen produziert wurden. Außerdem besteht der Verdacht einer gewerblichen Tätigkeit der beiden 54 Jahre alten Personen, die als Dienstnehmer bzw. Zulieferer für Lokale tätig sein könnten.

Die Finanzbehörde ermittelt nun in mehrere Richtungen weiter. Aus dem bisher festgestellten Sachverhalt ergeben sich abgabenrechtliche Delikte, Verstöße gegen das Gewerberecht sowie offensichtliche Mängel bei der Lebensmittelsicherheit. In Folge des Einsatzes der Finanzpolizei wurden die Gewerbebehörde und das Marktamt verständigt.

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