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Fingerabdrücke künftig an Grenze erlaubt

Heute Redaktion
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Die Polizei soll bei Grenzkontrollen künftig zur Identitätsfeststellung von Passinhabern Fingerabdrücke nehmen können, um diese mit den Passdaten abgleichen zu können. Dies geht aus einer Novelle des Grenzkontrollgesetzes hervor, berichtet der "Standard" (Montag-Ausgabe).

Die Polizei soll bei Grenzkontrollen künftig zur Identitätsfeststellung von Passinhabern Fingerabdrücke nehmen können, um diese mit den Passdaten abgleichen zu können. Dies geht aus einer Novelle des Grenzkontrollgesetzes hervor, berichtet der "Standard" (Montag-Ausgabe).

Seit März 2009 werden bei Neu-Ausstellung eines Reisepasses auf dem Sicherheitschip auch die Fingerabdrücke des Besitzers verewigt. Mit der Neuregelung soll es der Polizei nun auch ermöglicht werden, Fingerabdrücke bei Grenzkontrollen abzunehmen. "Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, zum Zwecke der Grenzkontrolle die Identität der Betroffenen festzustellen (...)", heißt es im Entwurf.

Dazu können die Sicherheitsorgane "die Identität des Inhabers eines Reisedokuments oder Visums durch Vergleich der auf dem Datenträger, im Visa-Informationssystem (VIS) oder einer anderen zentralen Datenanwendung gespeicherten biometrischen Daten mit den direkt verfügbaren, abgleichbaren Merkmalen der zu kontrollierenden Person" überprüfen - sie dürfen also Fingerabdrücke abnehmen.

Die Novelle ist Teil eines umfassenden Pakets zum Asyl- und Fremdenwesen, welches zur formalen Umsetzung des schon lange fixierten Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl notwendig ist.