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Firma könnte EU-Patent auf Embryonen bekommen

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

Das EU-weite Verbot eines Patents auf menschliche Embryonen soll fallen und nur dann gelten, wenn der Embryo sich zu einem Menschen entwickeln kann. Diese Auffassung hat am Donnerstag der einflussreiche Rechtsgutachter beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, Pedro Cruz Villalon, vertreten. Damit könnte sich ein Unternehmen das EU-Patent auf Embryonen sichern, um Stammzellenforschung zu betreiben.

Der EuGH wird sein Urteil voraussichtlich zum Jahresende verkünden - unabhängig davon müssten dann die Länder schärfere Regeln einführen. Die Rechtsgutachten sind für das Gericht nicht bindend, der EuGH folgt ihnen aber in den allermeisten Fällen. Danach hat die International Stem Cell Corporation (ISC) gute Chancen auf ein Patent in der EU für ein Verfahren zu Herstellung pluripotenter Stammzellen.

Dies sind Stammzellen, die sich zu jeder beliebigen Körperzelle entwickeln können, nicht aber zu einem Menschen. Wegen ihrer Vielseitigkeit gelten sie als besonders geeignet für die Behandlung verschiedenster Krankheiten, etwa Parkinson. In Großbritannien hatte ISC ein Patent auf sein Verfahren beantragt. Die Behörden lehnten dies mit Blick auf frühere EuGH-Rechtsprechung ab. Schließlich legten die britischen Behörden den Streit dem EuGH vor.

Der hatte 2011 im Fall des Bonner Neurobiologen Oliver Brüstle entschieden, dass das Patentverbot mit der Befruchtung des Embryos beginnt. Das Verbot gelte aber auch für künstlich hergestellte Embryonen, die sich zu einem Menschen entwickeln können. In dem neuen Fall kehrte der sogenannte EuGH-Generalanwalt Cruz Villalon dies nun um: Ein menschlicher Organismus, der sich aber nicht zu einem Menschen entwickeln kann, falle nicht unter den Begriff des Embryos und könne daher patentierbar sein.