Der Arbeitnehmer aus dem Bezirk Linz-Land und seine Firma hatten zu seinem Start im Betrieb eine Vereinbarung getroffen: Wenn er etwas entwickelt, sollte er eine besondere dreistufige Vergütung erhalten.
Als es soweit war, zahlte das Unternehmen zwar gemäß Vertrag für die ersten beiden Stufen. Die dritte blieb es dem findigen Mitarbeiter aber schuldig.
Dabei hatten sich beide Seiten auf Folgendes geeinigt: Die dritte Stufe sollte fällig werden, wenn der Umsatz aufgrund der Erfindung mehr als 1,8 Millionen Euro beträgt.
Und der Betroffene hatte definitiv Anspruch darauf: Der Umsatz war mit über 5,7 Millionen sogar deutlich höher als die Mindestsumme.
Der Beschäftigte schaltete die zuständige Arbeiterkammer-Bezirksstelle ein. Die wandte sich an den Arbeitgeber – mit Erfolg: Nach einer außergerichtlichen Intervention wurden schließlich gut 5.200 Euro brutto ausgezahlt.
Das Vorgehen ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten: Zusätzlich zum Dienstvertrag erhielt eine Frau aus dem Bezirk Vöcklabruck auch gleich die Kündigung.
Knapp zehn Monate später wurde das Arbeitsverhältnis tatsächlich aufgelöst. Das ließ die Betroffene nicht auf sich sitzen, sie wandte sich an die AK.