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Fitness-Kette kassiert trotz Krise weiter Geld

Heute Redaktion
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Bei Fitinn-Kunden ist der Ärger momentan groß, denn der Betreiber verschickt Mahnungen an Kunden, die während der Corona-Schließungen ihre Beiträge nicht bezahlen.

Seit den Corona-Ausgangsbeschränkungen mussten auch die Fitnesscenter ihre Türen schließen. Bei Fitinn, der größten Fitnesskette Österreichs, müssen Kunden weiterhin ihre monatlichen Beiträge zahlen.

Als Lösung für die Schließungen informierte der Betreiber alle Mitglieder, dass der Zeitraum der Studioschließungen am Ende der regulären Grundlaufzeit gutgeschrieben wird. Das Abo läuft allerdings weiter wie bisher. Mit diesem Angebot möchte man ein "positives Zeichen setzen" und für den "Trainingsausfall entschädigen".

Die Kunden sehen das naturgemäß etwas anders. Unzählige von ihnen bezahlten aufgrund der Schließungen ihre Beiträge nicht und bekommen nun von Fitinn Mahnungen zugeschickt.

"Aufgrund der Studio-Schließung habe ich den Lastschriftauftrag für den Mitgliedsbeitrag mit 01.04.2020 ruhend gestellt", erzählt einer der Mitglieder im "Heute"-Gespräch. Auch er bekam ein sogenanntes "Erinnerungsschreiben" von Fitinn und findet die Vorgehensweise alles andere als kundenfreundlich.

Das sagt die Arbeiterkammer

Ein betroffener Kunde meldete sich bei der Arbeiterkammer und bekam schriftliche Antwort. Laut Konsumentenschutzexperten will das Unternehmen das Geld seiner Kunden überwiesen bekommen. Anschließend macht es das Angebot, die Monate hinten anzuhängen oder an Online-Schulungen teilzunehmen. Doch das ist nicht zulässig. "Die Abbuchungen während der Betriebsschließungen sind nicht rechtmäßig", heißt es in der Stellungnahme der AK weiter.

"Heute" fragte bei der Arbeiterkammer Wien genauer nach. Laut einer Juristin gehen derzeit viele Beschwerden gegen Fitinn beim Konsumentenschutz ein. Die Fitnessstudios kommen allerdings ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nach und haben deshalb keinen Entgeltanspruch.

"Wir empfehlen den Konsumenten, das per Einschreiben und E-Mail dem Unternehmen mitzuteilen und um eine entsprechende Bestätigung und Rückforderung der bezahlten Beträge zu ersuchen", so die AK-Juristin.

Die einseitige Vertragsänderung ist zudem rechtlich nicht zulässig: "Wenn in den Verträgen keine Ausnahmeregelungen im Bezug auf höhere Gewalten, wie beispielsweise Covid-19, festgehalten sind, raten wir den Konsumenten an, um eine Rückerstattung bei Fitinn zu ersuchen."

Fitinn war für eine Stellungnahme telefonisch nicht erreichbar und eine schriftliche Anfrage blieb bis dato unbeantwortet.