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Fix abgeblitzt: FPÖ wird nicht für BP-Wahl entschädigt

Die Schadenersatzklage der FPÖ gegen die Republik ist endgültig durch. Der Oberste Gerichtshof hat sie nun ein für allemal abgewiesen.

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Van der Bellen wurde Bundespräsident, Hofer nicht.
Van der Bellen wurde Bundespräsident, Hofer nicht.
(Bild: picturedesk.com/AP)

Die letzte Bundespräsidentenwahl ist zwar schon vier Jahre her, beschäftigte aber bis heute die Gerichte. Die FPÖ wollte Schadenersatz von der Republik Österreich, weil diese durch Unregelmäßigkeiten bei der Auszählung eine Wiederholung nötig machte.

Mit Unterstützung von Anwalt Dieter Böhmdorfer gingen die Freiheitlichen bis zum Obersten Gerichtshof (OGH). Dieser entschied am Montag und begründete die Entscheidung mit den Bestimmungen des Bundespräsidentenwahlgesetzes und dem Artikel 60 des Bundesverfassungsgesetzes.

Die Gesetze zielen darauf ab, den Wählerwillen zu schützen und die "Umsetzung der Wahlgrundsätze der freien und geheimen Wahl" sicherzustellen. Wenn dies eine Wiederholung der Wahl erfordert, dann ist das eben so.

Kein Schutz für Parteien

Parteien hingegen sind durch das Gesetz nicht vor unnötigen Ausgaben geschützt. Die FPÖ wollte insgesamt 3,4 Millionen Euro Schadenersatz vom Staat haben, nachdem das Ergebnis der Stichwahl aufgehoben wurde. Kurioserweise war es die FPÖ selbst, die die Aufhebung ins Rollen gebracht hat. Der damalige Parteivorsitzende Heinz-Christian Strache brachte eine Beschwerde beim OGH ein. Danach wollte die Partei den quasi umsonst bezahlten Wahlkampf von der Republik ersetzt bekommen.

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