Wirtschaft

Fix! Diese Personen erhalten noch im August 300-€-Bonus

Bildungsminister Polaschek und Jugendstaatssekretärin Plakolm haben das "Anti-Teuerungs-Paket für Studierende" vorgestellt. Das musst du wissen.

Noch im August gibt es einen 300-Euro-Bonus – aber nicht für alle.
Noch im August gibt es einen 300-Euro-Bonus – aber nicht für alle.
Getty Images/iStockphoto (Symbolbild)

Die Teuerungswelle ist für jede und jeden spürbar. Die Bundesregierung hat daher rasch ein umfassendes Anti-Teuerung-Paket geschnürt.

Neben Maßnahmen wie der ökosozialen Steuerreform, die Entlastungen in der Höhe von 18 Milliarden Euro bis 2025 umfassen, wurden zusätzliche Anti-Teuerungs-Schritte gesetzt. Mit den Sofortmaßnahmen, der Abschaffung der kalten Progression, der Breitbandmilliarde, der Kindergartenmilliarde sowie dem Gemeindepaket und Pflegepaket, wurde ein Maßnahmenbündel gegen die Teuerung in der Höhe von insgesamt 55,6 Milliarden Euro geschnürt. Eingeschlossen in das Anti-Teuerung-Paket sind eigene Maßnahmen für Studierende.

Steigende Energiekosten abfedern

Um besonders die höheren Kosten für Produkte und Lebensmittel des täglichen Bedarfs, sowie die steigenden Energiekosten abzufedern wird es einen Teuerungsausgleich für Studienbeihilfenbezieherinnen und –bezieher geben. Aus einem Gesamtbudget von 30 Mio. Euro werden noch vor Beginn des Studienjahres 22/23 Einmalzahlungen in der Höhe von 300 Euro an Studienbeihilfenbezieherinnen und -bezieher ausbezahlt.

Weiteres wird es eine deutliche Erhöhung der Studienbeihilfe um 8,5 bis 12 Prozent ab 1. September 2022 geben Gleichzeitig eine vereinfachte Berechnung zugrunde liegen wird. Damit der Wert der Studienbeihilfe auch in Zeiten einer hohen Inflation erhalten bleibt wurde zusätzlich zur Erhöhung der Studienbeihilfe eine automatischen Valorisierung beschlossen. Damit wird ab 1. September 2023 die Studienbeihilfe jährlich automatisch inflationsangepasst und somit die Werterhaltung sichergestellt.

"Besonderes Anliegen"

Bildungsminister Martin Polaschek: "Es ist mir ein besonders Anliegen jenen gezielt unter die Arme zu greifen, die während des Studiums auf finanzielle Untersetzung angewiesen sind. Daher haben wir hierfür eigene Hilfsmaßnahmen für die rund 50.000 Bezieherinnen und Bezieher der Studienbeihilfe geschnürt. Im August bekommen alle Studienbeihilfenbezieherinnen und –bezieher als Sofortmaßnahme gegen die Teuerung 300 Euro zusätzlich überwiesen. Ab 1. September wird die Studienbeihilfe valorisiert und somit zusätzlich zur Erhöhung um 8,5 bis 12 Prozent die Werterhaltung sichergestellt."

Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm: "Wir erleichtern den Zugang zum Selbsterhalterstipendium: Ab jetzt ist es auch möglich ein Selbsterhalterstipendium zu bekommen, wenn man zu einem früheren Zeitpunkt bereits Studienbeihilfe bezogen hat. Künftig zählt somit nur mehr, ob ich im Arbeitsleben bereits einen Beitrag geleistet habe. Es sollte nämlich selbstverständlich sein, dass jene, die das System durch ihre Steuern mitfinanzieren, dann auch Unterstützung bekommen. Außerdem wird der Kinderbetreuungszuschuss ausgeweitet. Dieser wurde bisher nur im letzten Studienjahr gewährt, künftig wird dieser ab dem zweiten Studienjahr ausgezahlt. Dadurch verbessern wir die Vereinbarkeit von Familie und Studium. Im 21. Jahrhundert sollte ein Kind kein Entscheidungsgrund gegen, sondern wenn dann für bestmögliche Bildungschancen sein."

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