Coronavirus

Fix! Erster Arbeitgeber führt Corona-Impfpflicht ein

Alle neuen Mitarbeiter eines der sieben Wiener Ordensspitäler müssen künftig eine SARS-CoV-2-Impfung vorweisen oder sich impfen lassen.

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Das Barmherzige Brüder Krankenhaus in Wien.
Das Barmherzige Brüder Krankenhaus in Wien.
HERBERT PFARRHOFER / APA / picturedesk.com

"Wer künftig bei einem der sieben gemeinnützigen Wiener Ordensspitäler eine Stelle antritt, muss eine SARS-CoV-2 bzw. COVID-19- Impfung vorweisen oder sich impfen lassen", berichtet Manfred Greher, der Sprecher der Wiener Ordensspitäler. "Diese Impfpflicht gilt für alle neuen Mitarbeitenden der Wiener Ordensspitäler."

In den sieben Häusern steht jedes fünfte Wiener Spitalsbett und es werden dort 25 Prozent aller stationären Patientinnen und Patienten der Stadt behandelt. Die Wiener Non-profit-Spitäler haben mehr als 5.000 Mitarbeitende.

Von der Impfplicht in den Ordensspitälern betroffen sind nicht nur alle neuen Ärzte und Pflegepersonen, sondern das gesamte neu eintretende Personal. "Wir haben als Krankenhäuser eine besonders hohe Verantwortung unseren Patienten und unseren Mitarbeitenden gegenüber, und wollen das Corona-Infektionsrisiko für alle durch die neue Regelung möglichst auf null reduzieren", sagt Greher. Die Voraussetzung für dieses konsequente Vorgehen sei allerdings, dass künftig ausreichend Vakzine zur Verfügung stehen.

Impfstatus der Mitarbeiter wird erhoben

Bereits beim Eintrittsprozedere wird der Impfstatus bzw. die Impfbereitschaft der neuen Mitarbeitenden erhoben. Kommt ein neuer Mitarbeiter oder eine neue Mitarbeiterin trotz gegebener Zustimmung wider Erwarten der Impfpflicht nicht nach, wird die Probezeit beendet.

"Bei den bestehenden Mitarbeitenden haben wir uns seit der Verfügbarkeit von Corona-Impfstoffen erfolgreich bemüht, durch eine intensive Aufklärungsarbeit die Impfbereitschaft und Impfquote ständig zu erhöhen", so Prim. Greher. "Die Einführung der Impfpflicht für neue Mitarbeitende ist der konsequente nächste Schritt." Für eine generelle Impfpflicht für alle Mitarbeitenden der Ordensspitäler fehle die gesetzliche Grundlage.

Non-profit-Krankenhäuser

Die sieben gemeinnützigen Non-profit-Krankenhäuser haben einen öffentlichen Versorgungsauftrag, handeln im Auftrag der Stadt und in enger Abstimmung und Kooperation mit ihr. Von gewinnorientierten Privat- und Belegspitälern oder Klinikbetreibern unterscheiden sie sich darin, dass bei ihnen jeder Euro in den Unternehmen verbleibt und den Patienten zugute kommt.

Zu den gemeinnützigen Wiener Ordensspitäler zählen: (1. Bezirk) Barmherzige Brüder Krankenhaus (2. Bezirk), Franziskus Spital Landstraße (3. Bezirk) und Franziskus Spital Margareten (5. Bezirk), Herz-Jesu Krankenhaus (3. Bezirk), Barmherzige Schwestern Krankenhaus Wien (6. Bezirk), Orthopädisches Spital Speising (13. Bezirk), St. Josef Krankenhaus (13. Bezirk), Göttlicher Heiland Krankenhaus (17. Bezirk).

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