Coronavirus

Fix! So lange bleiben Corona-Tests noch gratis 

Es ist beschlossene Sache! Die Gratis-Corona-Tests werden in Österreich bis Ende März 2022 verlängert.

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Corona-Tests in der Wiener Stadthalle
Corona-Tests in der Wiener Stadthalle
ALEX HALADA / AFP / picturedesk.com

Die Finanzierung der Gratis-Corona-Tests im Rahmen von Screeningprogrammen oder in öffentlichen Apotheken ist bis Ende März 2022 gesichert. Weitergeführt werden sollen auch die betrieblichen Testungen, allerdings nur bis 31. Oktober 2021. Gesetzliche Grundlage dafür bildete unter anderem das am Mittwoch im Nationalrat mehrheitlich beschlossene COVID-19-Zweckzuschussgesetz, durch das zudem der Kostenersatz für Länder und Gemeinden für die Anschaffung von Schutzausrüstung, für den Betrieb der telefonischen Gesundheitsberatung oder für COVID-19-bedingte Mehrleistungen von Rettungs- und Krankentransportdiensten geregelt wird.

Mit Stimmenmehrheit wurden auch umfangreiche Änderungen im Epidemie- und COVID-19-Maßnahmengesetz beschlossen. Darin enthalten ist unter anderem die Reparatur der Rechtsschutzbestimmungen in Bezug auf die Quarantäneregelungen, die auf ein VfGH-Erkenntnis zurückgeht. Außerdem werden die BürgermeisterInnen ermächtigt, Öffnungs- und Schließzeiten von Betriebsstätten festzulegen.

Ein im Laufe der Sitzung eingebrachter und beschlossener Abänderungsantrag sieht nun vor, dass dies nur mit Zustimmung der Bezirksverwaltungsbehörde erfolgen kann. Weiters werden niedergelassene ÄrztInnen stärker in die Pandemiebekämpfung eingebunden, indem sie nunmehr auch PCR- und Antigentests dokumentieren und die diesbezüglichen Zertifikate ausdrucken dürfen.

Kostenersatz für Schutzausrüstung

Weitere Beschlüsse betreffen pandemiebedingte Änderungen im COVID-19-Lagergesetz zur unentgeltlichen Bereitstellung von Schutzausrüstung und sonstiger notwendiger medizinischer Materialien sowie die Verlängerung des Fernrezepts, also die Verschreibung von Medikamenten ohne persönlichen Arztkontakt, bis März 2022. Zudem kommt es zu Fristverlängerungen im Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz sowie im Medizinproduktegesetz. Von allen Fraktionen unterstützt wurde eine SPÖ-Initiative, die ein Verbot des als Weißmacher eingesetzten Farbstoffs Titandioxid E 171 einfordert.

Bei den Änderungen im COVID-19-Zweckzuschussgesetz geht es vor allem um den Ersatz der Kosten für Schutzausrüstung, für die telefonische Gesundheitsberatung unter der Rufnummer 1450 (inklusive Infrastruktur-, Recruiting- und Schulungsmaßnahmen), für sogenannte Barackenspitäler oder für diverse medizinische Produkte, die den Ländern und Gemeinden abgegolten werden.

Dazu zählen weiters Aufwandsentschädigungen für nicht hauptberuflich tätige unterstützende Personen, für Impfstellen sowie für COVID-19-bedingte Mehrleistungen von Rettungs- und Krankentransportdiensten. Diese Zahlungen werden nun bis Ende März 2022 verlängert. Bis Ende März 2022 laufen nun auch die Regelungen für den Kostenersatz für bevölkerungsweite Corona-Testungen im Rahmen von Screening-Programmen sowie für COVID-19-Tests in öffentlichen Apotheken; bei den betrieblichen Testungen gilt der Stichtag Ende Oktober 2021.

Einführung von Sonderrechtsschutz

Ein zentraler Punkt bei den von ÖVP und Grünen vorgeschlagenen Novellierungen des Epidemie- und des COVID-19-Maßnahmengesetzes ist die Einführung eines Sonderrechtsschutzes im Zusammenhang mit Absonderungsbestimmungen, die aufgrund eines Erkenntnisses des VfGH adaptiert werden mussten. Entsprechend der verfassungsrechtlichen Vorgabe können u.a. bestimmte Bescheide beim Landesverwaltungsgericht angefochten werden, wobei eine Entscheidungsfrist von einer Woche normiert ist, sofern die Absonderung noch aufrecht ist.

Im COVID-19-Maßnahmengesetz wird weiters festgelegt, ab wann - nach derzeitigem wissenschaftlichem Kenntnisstand - von einer lediglich geringen epidemiologischen Gefahr auszugehen ist (Schutzimpfung, Negativtestung, Vorhandensein von Antikörpern, überstandene Infektion). Um flexibler auf aktuelle Entwicklungen zu reagieren, kann auch zwischen den einzelnen Personengruppen differenziert werden.

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