Die Wohnzimmer-Tests feiern ihr großes Comeback und sind wieder erlaubt! Das sieht die Novelle zur Schutzmaßnahmen-Verordnung vor, die am Donnerstag vom Hauptausschuss beschlossen wird.
Demnach werden die selbst durchgeführten Corona-Tests in 3G-Bereichen wieder anerkannt. Die Voraussetzung: Sie müssen von einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst sein.
Gelten werden die Wohnzimmertests dabei wie normale Antigentests 24 Stunden lang, heißt es am Mittwoch in einer APA-Aussendung.
Unterdessen wurde der Lockdown für Ungeimpfte noch einmal verlängert. Dieser bleibt nun bis mindestens 30. Jänner aufrecht – ebenso die Sperrstunde! Ab 1. Februar tritt dann die Impfpflicht in Kraft.