Die Frau suchte nach der Kündigung Hilfe, wandte sich an die Arbeiterkammer Bezirksstelle Braunau. Während der Beratung erfuhr sie, dass das Unternehmen die im Kollektivvertrag für das Fleischergewerbe vorgesehene Kündigungsfrist nicht eingehalten hat.
Daraufhin forderte die AK offenen Lohn, die Kündigungsentschädigung bis zum Ende der tatsächlichen Frist sowie anteilige Sonderzahlungen und eine Ersatzleistung für ihre Urlaubstage.
Da sich die Firma weigerte, die offene Summe zu begleichen, musste die Kammer vor Gericht ziehen. Der betroffenen Frau wurde Recht gegeben. Sie darf sich über eine Nachzahlung von 6.000 Euro freuen.
Auch ein anderer Betroffener wandte sich an die Arbeiterkammer: Der Mann wurde von seinem Arbeitgeber mitten in einem Krankenstand beinhart rausgeschmissen. Der 47-Jährige Mechaniker war bereits seit drei Jahren in einem Bau- und Güterbeförderungsunternehmen beschäftigt. Bei einem Unfall verletzte sich der Mann so schwer, dass er laut Arbeiterkammer mehrere Wochen im Krankenstand war.
Der Arbeitgeber kündigte den Arbeiter während des Krankenstandes per WhatsApp-Nachricht, später noch schriftlich per Post. Allerdings, ohne die im Kollektivvertrag vorgesehene Kündigungsfrist einzuhalten.
Zudem wurde der Mann zum laut AK rechtswidrigen Kündigungsdatum kurzerhand von der Gesundheitskasse abgemeldet. Mithilfe der Kammer bekam der Mann in Summe 1.900 Euro nachbezahlt.