Österreich

Flüchtiger stellt sich nach 20 Jahren für kranke Toc...

Heute Redaktion
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Dieser Vater tut für seine schwerkranke Tochter alles: Vor 20 Jahren beging ein damals 18-Jähriger eine ganze Einbruchsserie, wurde erwischt, angezeigt und setzte sich in die Türkei ab. Nun kehrte er nach Österreich zurück und stellte sich den Behörden. Der Grund: Seine Tochter ist behindert, schwer krank und braucht eine Operation. Der Vater will in dieser schweren Zeit bei ihr sein und ihr die beste Behandlung in Österreich zukommen lassen.

Zwanzig Jahre nach einer Einbruchsserie ist der 38-jähriger Mann am Freitag am Landesgericht Feldkirch verurteilt worden. Das Gericht sprach eine einjährige bedingte Freiheitsstrafe wegen gewerbsmäßig schweren Einbruchsdiebstahls aus, berichteten Vorarlberger Medien. Das Urteil ist rechtskräftig.

40 Einbrüche, 48.000 Euro Schaden

In den Jahren 1993 und 1994 hatte der in Dornbirn geborene Mann gemeinsam mit Komplizen rund 40 Einbrüche begangen. Es entstand ein Schaden von rund 48.000 Euro. Damals zeigte er sich bei den Behörden geständig und wurde auf freiem Fuß angezeigt. Noch vor Beginn seines Prozesses flüchtete der einschlägig vorbestrafte Mann 1995 jedoch in die Türkei.

Vater entschuldigt sich unter Tränen bei Opfer

Erst 2012 kehrte er nach Österreich zurück. Grund dafür war laut der Verteidigung des 38-Jährigen seine schwer behinderte und lebensbedrohlich erkrankte Tochter, die eine Operation benötigte. Damit sie in Wien behandelt und er bei ihr sein konnte, habe er sich schließlich gestellt. So hoffte der Angeklagte am Freitag auf eine bedingte Strafe und entschuldigte sich laut den Medienberichten unter Tränen bei den Einbruchsopfern.

Richter verhängt Mindeststrafe

Weil die Taten so lange zurücklagen, verhängte der Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Richard Gschwenter die bedingte Mindeststrafe. Der Strafrahmen lag bei einem bis zehn Jahren Freiheitsstrafe. Mildernd wurden das Geständnis, das jugendliche Alter zum Zeitpunkt der Straftaten, seine Reue und die teilweise Wiedergutmachung des Schadens gewertet. Für die Einbrüche habe er aber "null Verständnis", betonte der Richter.

APA/red.