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Flüchtlinge sollen bald (auch) Kröten helfen

Heute Redaktion
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Bild: Votava

Lange wurde gestritten, jetzt ist sie fixiert: Die Liste von gemeinnützigen Tätigkeiten die Asylwerber künftig ausüben dürfen. 32 Arbeiten können Flüchtlinge bald übernehmen, dazu gehört etwa Hilfe bei Krötenwanderung, Parkreinigung aber auch Schülerlotsentätigkeit oder Mithilfe in Schulen.

 
Die 32 Hilfstätigkeiten für Bund, Länder und Gemeinden müssen "dem Wohle der Allgemeinheit" dienen, "sozialen Charakter" haben und dürfen keine bestehenden Arbeitsplätze "ersetzen oder gefährden". Wie der "Standard" in seiner Freitags-Ausgabe berichtet, haben sich die Koalitionsparteien endlich auf eine Liste mit gemeinnützigen Tätigkeiten für Asylwerber geeinigt. 

Flüchtlinge ab 16 bzw. 17 Jahren können dann in der Verwaltung administrative Tätigkeiten übernehmen, wie Kopieren oder Daten in Excel-Tabellen eintragen. Sie dürfen auch bei Gräzelfesten als Sprachvermittler arbeiten und Flohmärkte und Sportfeste mit organisieren. 

Schneeräumen und Laubkehren

Asylanten dürfen sich in Zukunft auch an der Landschaftspflege etwa bei Friedhöfen, Straßen oder Parkanlagen beteiligen. Das Säubern, Schneeräumen und Laubkehren auf Friedhöfen und dergleichen soll auch erlaubt sein.

Soziales und Krankenhäuser

Auch in Schulen, Kindergärten und Sozialeinrichtungen sollen Flüchtlinge bald tätig sein. So sollen sie etwa als Schülerlotsen arbeiten oder den Besucherdienst in der Altenbetreuung übernehmen. Für Schulen können die Asylwerber als Dolmetscher arbeiten. Wer schon einschlägige Qualifikationen aufweist, darf sogar in der Kinder- und Jugendfürsorge mithelfen. Asylwerber mit Gesundheitsberufen dürfen in Gemeinde- und Landeskrankenhäusern mitarbeiten.

Uneinigkeit über Entlohnung

SPÖ und ÖVP sind sich noch uneinig, wie hoch die Entschädigung sein soll. Derzeit gilt in den meisten Bundesländern eine Obergrenze von 110 Euro im Monat. 

Lesen Sie weiter: die ganze Liste

1. Allgemeines:


Unterstützung in der Verwaltung, bspw. in der Administration (Bürohilfsdienste, Einscannen, Kopieren, Botendienste, Daten in Excel-Tabellen übertragen etc.) und in der Buchhaltung;
inhaltliche, sprachliche und grafische Mitgestaltung bei Publikationen in den Gemeinden;
administrative Hilfsarbeiten, z.B. bei Aussendungen, Vorbereitungsarbeiten für Projekte;
Sprachmittlung bei (Info-)Veranstaltungen oder "Grätzelfesten";
Unterstützung vor/während/nach Veranstaltungen der Gebietskörperschaft (Sportveranstaltungen, kulturelle Veranstaltungen, diverse Veranstaltungen im Integrationsbereich, Umweltschutzprojekte, Büchereiflohmarkt der stadteigenen Büchereien etc.);
Übersetzungs- und Dolmetschtätigkeiten für die Gebietskörperschaft.


2. Landschaftspflege und Landschaftsgestaltung, Friedhöfe:


Betreuung von öffentlichen Parkanlagen, öffentlichen Sportanlagen und Schwimmbädern sowie öffentlichen Spielplätzen;
Flurreinigung auf öffentlichen Flächen;
Straßenreinigung öffentlicher Straßen;
Tätigkeiten im Bauhof an Gemeindeeigentum bzw. an Eigentum der Gebietskörperschaft;
Instandhaltung von öffentlichen Wegen;
Naturschutz und Umweltschutz (Beseitigung von Neophyten, Artenschutz, z.B. Mithilfe bei der Krötenwanderung);
Winterdienste (Schneeräumungen von öffentlichen Wegen, Gehsteigen, Schulhöfen);
Mithilfe am Friedhof (z.B. Laub kehren im öffentlich zugänglichen Bereich, Pflege "Sozialgräber" etc.).


3. Soziales, Kindergärten, Schulen:


Seniorinnen- und Seniorenbetreuung in Pensionistenklubs, Tageszentren (Reinigung, Küche, aber auch Hilfstätigkeiten: Grünpflege, Hochbeet anlegen etc.);
Mitarbeit in gemeindeeigenen Betreuungseinrichtungen für alte, kranke oder behinderte Personen (Sozialbetreuung, aber auch beispielsweise Betreuung der Zimmerpflanzen und der Blumenkästen auf den Balkonen der Pflegewohnhäuser etc.);
Altenbetreuung/Besuchsdienste;
Kinder-, Jugend- und Familienfürsorge (nur für Asylwerberinnen und Asylwerber mit einschlägiger Qualifikation in diesem Bereich);
Mithilfe im Bereich der öffentlichen Kindergärten (Hilfstätigkeiten: Grünpflege, Reinigung, Küche etc.);
Unterstützung bei Dolmetsch-Bedarf in öffentlichen Schulen, öffentlichen Kindergärten etc.;
Schülerlotsendienst.


4. Gesundheit (in Gemeinde- oder Landeskrankenhäuser):


Hospitationen von Personen aus Gesundheitsberufen in Krankenanstalten und Ambulatorien;
gezielte Internet-Recherchen zu fachspezifischen Themen durchführen.


5. Umwelt, Abfall, Tiere:


Sperrmüllaktion;
öffentliche Tierheim- Hilfstätigkeiten in der Tierpflege und Grünanlagen;
Wildtierpflege.


6. Kultur:


Hilfstätigkeiten in den Kultureinrichtungen der Städte (Stadttheater, Stadtbücherei);
Mitarbeit in Städtischen Archiven (z.B. Fotodokumentation anfertigen, elektronische Fotoarchive anlegen, z.B. historische Fotografien aus einem Bezirk ordnen, scannen und ein elektronisches Fotoalbum gestalten).


7. Freizeiteinrichtungen:


Hilfstätigkeiten in diversen Freizeiteinrichtungen der Städte;
Unterstützung der Pflege öffentlicher Sportplätze;
Unterstützung in öffentlichen Bädern.


8. Sonstiges:

• Unterstützung in der Lagerhaltung und bei kleineren Übersiedlungen im Rahmen der Gemeinden.

Um Rechtsunsicherheiten hinsichtlich des Kinder und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes auszuschließen, sollte eine gemeinnützige Tätigkeit erst ab 16 Jahren ermöglicht werden. Ebenso sollten die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes hinsichtlich schwangerer Asylwerberinnen Beachtung finden. Aus haftungsrechtlichen Gründen sollten die bei gemeinnützigen Tätigkeiten eingesetzten Asylwerberinnen und Asylwerber zur Unfallversicherung angemeldet werden.