Politik

Flüchtlings-Vertrag: Wallner verteidigt Strafen

Heute Redaktion
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Als erstes Bundesland Österreichs müssen auf Betreiben von ÖVP und Grünen Flüchtlinge nun in Vorarlberg einen "Integrationsvertrag" unterzeichnen. Die Vereinbarung erklärt grundlegende Gesetze und Regeln in Österreich und fordert Spracherwerb, Bereitschaft zur Arbeit und Integration. Wer sich nicht daran hält, soll im extremsten Fall aus Österreich ausgewiesen werden können. Landeshauptmann Wallner verteidigt das Papier.

Als erstes Bundesland Österreichs müssen auf Betreiben von ÖVP und Grünen Flüchtlinge nun in Vorarlberg einen "Integrationsvertrag" unterzeichnen. Die Vereinbarung erklärt grundlegende Gesetze und Regeln in Österreich und fordert Spracherwerb, Bereitschaft zur Arbeit und Integration. Wer sich nicht daran hält, soll im extremsten Fall aus Österreich ausgewiesen werden können. Landeshauptmann Wallner verteidigt das Papier.

Auf etwas mehr als einer Seite wird beschrieben, welche Regeln der Demokratie in Österreich wichtig sind, dass alle Menschen gleichberechtigt seien, dass staatliche Gesetze über der Religion beziehungsweise davon getrennt stehen und dass es ein Gewaltverbot gibt. In einem zweiten Teil wird beschrieben, dass von Flüchtlingen Integration, das Lernen der deutschen Sprache und die Bereitschaft zur Arbeit erwartet werden.
Abschließend werden auch Konsequenzen klargemacht, die bei Verstößen gegen den "Integrationsvertrag", der für alle seit Jahresbeginn 2016 anerkannten Flüchtlinge gilt, drohen. Wird gegen die ab 15. Februar bei den Bezirkshauptmannschaften aufliegenden Vereinbarungen, die vom AMS und den Bezirken kontrolliert werden, verstoßen, droht die Kürzung der Mindestsicherung. Im Extremfall, etwa bei Straftaten, soll auch die Ausweisung aus Österreich möglich sein.

Landeshauptmann verteidigt Sanktionen

Der Vorarlberger Landeshauptmann, Markus Wallner, verteidigt im "Ö1 Morgenjournal" die angekündigten Sanktionen, relativiert allerdings. Ein "Flüchtling muss Regeln einhalten", sagte er. Aber: Ausweisungen soll es nur bei Gesetzesverstößen geben. Unterschreibt jemand die Vereinbarung nicht, könne man die Mindestsicherung rechtlich allerdings nicht kürzen.