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Flug annulliert oder verspätet: Start-up bezahlt Flu...

Heute Redaktion
14.09.2021, 13:53

Immer wieder kommt es bei Flugreisen zu oft mehrstündigen Verspätungen. Beträgt die Verzögerung über drei Stunden, sichert EU-Recht den Kunden bis zu 600 Euro Entschädigung zu. Die Tatsache, dass kaum jemand von diesem Recht Gebrauch macht, nutzt nun das Hamburger Start-up "wirkaufendeinenflug.de" aus. Dieses leistet zuerst eine Sofortzahlung an den Kunden und wickelt dann den Rechtsstreit ab.

Immer wieder kommt es bei Flugreisen zu oft mehrstündigen Verspätungen. Beträgt die Verzögerung über drei Stunden, stehen  laut EU-Recht den Kunden bis zu 600 Euro Entschädigung zu. Die Tatsache, dass kaum jemand von diesem Recht Gebrauch macht, nutzt nun das Hamburger Start-up "wirkaufendeinenflug.de" aus. Dieses leistet zuerst eine Sofortzahlung an den Kunden und wickelt dann den Rechtsstreit ab.
Obwohl das Recht bis auf einige Ausnahmen auf der Seite der Fluggäste ist, versuchen , Geld zurückzubekommen.

Zwar ist es ein Leichtes, das für Fluggastrechte auszufüllen und bei der Fluggesellschaft einzureichen. Da die Fluglinien aber zunächst oft abblocken und erst reagieren, wenn die Konsumenten Anwälte eingeschaltet haben, sind es schließlich nur noch fünf Prozent der Betroffenen, die sich wirklich auf einen Rechtsstreit einlassen.

Buchungsbestätigung hochladen

Hier kommt nun "wirkaufendeinenflug.de" ins Spiel. Passagiere, die mit einer europäischen Fluglinie innerhalb der EU gereist sind, können den Anspruch auf eine Entschädigungszahlung vom Unternehmen kostenlos prüfen lassen, in dem sie die Buchungsbestätigung oder den Bording Pass als Screenshot, Bild oder PDF-Dokument hochladen und ein paar zusätzliche Infos ausfüllen. Auch eine Abwicklung über den Postweg ist möglich.

Binnen weniger Minuten überprüft das System, ob ein Anspruch besteht. Ausschlussgründe sind höhere Gewalt wie bei Blitzschlag, Vogelschlag oder Streik. Ist die Wahrscheinlichkeit, dass tatsächlich ein Anspruch besteht, groß, leistet das Unternehmen eine Auszahlung von bis zu 400 Euro binnen 48 Stunden.
Das Portal streckt das Geld also vor. Zuvor wird basierend auf einem Algorithmus das Risiko, doch nicht anspruchsberechtigt zu sein, bewertet und eine Entscheidung getroffen. Kann ein Anspruch doch nicht geltend gemacht werden, bleibt das Unternehmen auf den Kosten sitzen und macht Verluste.

Bis zu 30 Prozent bleiben beim Unternehmen

Ein Teil des erkämpften Anspruchs, bis zu 30 Prozent, bleibt beim Unternehmen. Dieses muss damit noch die Anwaltskosten begleichen.

Vor allem die schnelle Abwicklung ist die große Stärke und das Alleinstellungsmerkmal des Unternehmens: "So können wir Dir die europaweit wahrscheinlich schnellste Anspruchserstattung nach einer Flugverspätung oder -Ausfall anbieten", wird auf dem Portal versprochen.
Seite 2: Die Staffelung der Entschädigungsansprüche laut EU-Recht

Entschädigungsansprüche bei Verspätungen und Annullierungen:

Flüge innerhalb der EU:

1500 km oder weniger - 250 Euro

mehr als 1500 km - 400 Euro

Flüge zwischen der EU und einem Nicht-EU-Land:

1500 km oder weniger - 250 Euro

1500 - 3500 km - 400 Euro

mehr als 3500 km - 600 Euro

Ausnahmen:

Wenn die Fluggesellschaft Passagieren einen Ersatzflug in einem ähnlichen Zeitraum angeboten hat, kann die Entschädigungszahlung um 50 Prozent verringert werden. Wurde ein Flug wegen außergewöhnlicher Umstände wie schlechten Wetters annulliert, der Kunde zwei Wochen vor dem Abflugdatum darüber informiert oder ein alternativer Flug für dieselbe Route im gleichen Zeitraum angeboten, besteht kein Anspruch.