Airline zahlte Wienern nichts

Flug gestrichen – "Mussten in Abflughalle übernachten"

Empörung bei Familie N.: Nach ihrem Urlaub in der Provence wurde der Heimflug nach einer Annullierung zur Belastungsprobe für das Ehepaar.
Jana Stanek
03.08.2026, 05:45
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Albtraum statt Punktlandung nach dem Traumurlaub im Süden Frankreichs für den Wiener Daniel N. (48) und seine Frau. Bereits vor dem Heimflug aus der Provence war beim Paar jegliche Erholung verflogen. Weil das Wetter nicht mitspielte, hob ihr Flieger aus Marseille am 1. Juli 2026 gegen 18 Uhr nämlich nicht mehr ab – danach startete das Chaos voll durch.

"Nach mehreren Verspätungsmeldungen wurde unser Flug um 20.12 Uhr annulliert", erinnert sich das Paar. Ein ausgeteiltes Informationsblatt der Airline half ihnen wenig, sie wurden für einen Flug am Folgetag umgebucht – es hieß also: Übernachtung in Marseille.

"Heute" auf Google als bevorzugte Quelle festlegen

Wegen des Mega-Konzerts von US-Superstar Bad Bunny in der französischen Hafenstadt waren jedoch fast alle Hotels restlos ausgebucht. Der Wiener war mit seinem Französisch schon fast am Ende, da er vom Flugpersonal ihn bei der Suche nicht unterstützt wurde. "Das einzige Hotel, das in Marseille vielleicht noch ein Zimmer frei gehabt hätte, war 30 Kilometer entfernt und telefonisch nicht mehr erreichbar", erinnert er sich.

Übernachtung am Flughafen

Also machte sich das Paar mit anderen Passagieren gemeinsam für eine Nacht in der Abflughalle bereit. "In den Bistros gab es wenigstens gepolsterte Sitze, von Schlafen war aber keine Rede", so der 48-Jährige, der sich auch um die Verpflegung auf eigene Faust kümmern musste – das kann am Flughafen schnell mal ins Geld gehen!

Die Wiener hatten eine Flug-Route mit mehreren Zwischenstopps quer durch Europa zugeteilt bekommen – eine unnötige Tortour. Obwohl der 48-Jährige schließlich durchsetzen konnte,  dass eine Verbindung über Frankfurt gefunden wurde, landeten sie mit 24 Stunden Verspätung in Wien.

Keine Entschädigung für das Ehepaar

Danach war die größte Enttäuschung groß: Das Paar flog auch noch um ihre Entschädigung um, denn Wetter gilt als höhere Gewalt. "Da die Annullierung des Fluges außerhalb unseres Einflussbereichs lag, kann Ihrem Entschädigungsantrag in diesem Fall leider nicht nachgekommen werden", hieß es von der Airline, nachdem N. rund 1.000 Euro verlangt hatte – auf Verpflegungskosten vergaß die Airline offenbar.

Erfolg nach "Heute"-Anfrage

Eine Agentur für Fluggastrechte stand schon bereit, doch "Heute" half schneller. Nach einer Anfrage ging es plötzlich schnell: "Bedauerlicherweise ist es bei der Bearbeitung des Kundenschreibens zu einem Fehler gekommen. Es wurde zwar auf die Flugstreichung eingegangen, nicht jedoch auf die Betreuungsleistungen. Darauf hat der Fluggast selbstverständlich Anspruch", heißt es. Nun arbeite man mit Hochdruck daran, den Fehler rasch zu beheben.

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