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Flug verspätet? So holen Sie sich Ihr Geld zurück

Eine Flugreise verläuft leider nicht immer nach Plan: Hier erfahren Sie, was Sie tun können, wenn sich Ihr Flug verspätet oder komplett ausfällt.

Heute Redaktion
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Eine Flugreise bringt leider manchmal auch unerfreuliche Überraschungen mit sich. Flugausfälle und versäumte Anschlussflüge zählen zu den Dingen, die man im Urlaub am wenigsten braucht. Die Reisesuchmaschine "momondo.at" hat sich angesehen, was man als Betroffener tun kann.

Was tun bei Flugverspätung?

Ab einer Verspätung von drei Stunden kann eine Entschädigung eingefordert werden. Wie hoch diese ausfällt, liegt an der Länge der Reiseroute. "Ist das Flugzeug mehr als fünf Stunden verspätet, kann der Gast von der Flugreise zurücktreten", informiert Sarah Kolind, "momondo"-Sprecherin für Österreich. "In so einem Fall muss die Fluggesellschaft den vollen Ticketpreis erstatten."

Versäumt man aufgrund der Flugverspätung den Anschlussflug und erreicht das Endziel der Reise mit mehr als 3 Stunden Verspätung, stehen einem je nach Flugstrecke unterschiedliche Tarife zu. Bis 1.500 km und ab 3 Stunden Verspätung stehen Ihnen 250 Euro zu, ab 5 Stunden eine Entschädigung. Bei einem Flug über 1.500 km und unter 3.500 km, stehen Ihnen 400 Euro zu, sowie ab 5 Stunden die volle Rückerstattung des Flugpreises. Bei einer Verspätung ab 3 Stunden eines Fluges über 3.500 km, stehen Ihnen 600 Euro zu. Ab 5 Stunden haben Sie Recht auf den Rückflug zum Abflugsort.

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Was tun bei einem überbuchten oder verschobenen Flug?



Wird man unfreiwillig von der Passagierliste gestrichen oder auf den nächsten Tag vertröstet, gelten in der Regel die gleichen Tarife wie bei der Verspätung. Bei langen Wartezeiten auf den nächsten Flug muss die Fluglinie für Übernachtungen, Mahlzeiten und Erfrischungen sorgen. Auch Telefonate und E-Mails müssen ermöglicht werden.

Was tun bei einem Flugausfall?

"Im Falle einer Annullierung steht dem Reisenden immer eine vollständige Erstattung des Ticketpreises zu", erklärt Kolind. Wichtig ist hier: Zusätzlich dazu hat der Betroffene je nach Anzahl der Flugkilometer Anspruch auf eine Entschädigungszahlung von bis zu 600 Euro. Das gilt für alle, die weniger als 14 Tage vor Abflug vom Ausfall erfahren haben. Die Fluglinie kann auch ein Alternativangebot vorlegen, das aber nicht angenommen werden muss.

"In manchen Fällen lohnt es sich, die Erstattung zu verlangen und den Flug dann selbst neu zu buchen. Vorher sollte aber immer Rücksprache mit der Fluglinie gehalten werden", betont Sarah Kolind. Von der Entschädigungszahlung befreit ist die Fluggesellschaft im Fall von außergewöhnlichen Umständen. Dazu zählen zum Beispiel Unwetter, Blitzschlag, Streik, Sperre eines Flughafens, Vogelschlag oder versteckte Herstellerfehler.

Was tun beim Konkurs der Fluggesellschaft?

Im Falle der Insolvenz einer Fluglinie und eines Stopps des Flugbetriebs kommt es auf die Art der Buchung an. Wurde über einen (Online-)Reiseveranstalter pauschal gebucht, übernimmt dieser die Haftung.

Wer jedoch direkt bei der Fluglinie gebucht hat, kann sich dem Insolvenzverfahren anschließen und seine Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Das ist aber ein äußerst langwieriger Prozess und es kann sein, dass man schlussendlich doch auf seinen Ticketkosten sitzen bleibt. Außer man hat eine Versicherung gegen den Konkurs der Fluggesellschaft dazu gebucht. Hier gilt es jedoch das Kleingedruckte genau zu lesen: Fluglinien könnten ausgeschlossen sein und unter bestimmten Umständen der Versicherungsschutz nicht gelten.

(ek)

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