Wegen einer Datenpanne im Bereich der Flugsicherungen Eurocontrol und Austrocontrol kam es Sonntagabend am Flughafen Wien zu Flugausfällen- und Verspätungen. Tausende Reisende saßen fest, mussten übernachten und umgebucht werden. "heute.at" hat sich beim Europäischen Verbraucherzentrum Österreich umgefragt, welche Ansprüche Reisende haben.
Wegen einer umgefragt, welche Ansprüche Reisende haben.
Betroffene von Flugannullierungen können in Fällen wie diesen von der genutzten Fluglinie entweder den Ticketpreis zurückverlangen oder den Anspruch auf eine alternative Beförderung nutzen. Außerdem besteht der Anspruch auf Betreuung in Form von Essen und Trinken und Unterbringung. "Das scheint gut funktioniert zu haben", sagt Barbara Forster vom EVZ Österreich im Gespräch mit "heute.at".
Rechtliche Grundlage für diese Leistungen ist die . Diese betrifft alle Flüge, die in der EU gestartet sind oder bei denen die Landung auf einem Flughafen innerhalb der EU erfolgt. Im zweiten Fall muss die Fluglinie ihren Sitz in einem EU-Staat haben.
Ob die Reisenden auch Ansprüche auf Ausgleichszahlungen (bei Verspätungen über drei Stunden oder Flugausfall zwischen 250 und 600 Euro) besitzen, ist laut Forster rechtlich umstritten. Entscheidend ist die Frage, ob außergewöhnliche Umstände, die für die Fluglinie unvermeidbar waren, vorliegen. In diesem Fall müssen Fluglinien laut EU-Verordnung keine weiteren Ausgleichszahlungen leisten. Paradebeispiele sind politische Instabilität, schlechtes Wetter, Sicherheitsrisiken oder Flugsicherheitsmängel. Es ist aber unklar, ob die Datenpanne bei der Austrocontrol ein solcher Umstand ist.
In der EU-Fluggastrechteverordnung heißt es dazu:
"...(14) Wie nach dem Übereinkommen von Montreal sollten die Verpflichtungen für ausführende Luftfahrtunternehmen in den Fällen beschränkt oder ausgeschlossen sein, in denen ein Vorkommnis auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären..."
(Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91)
Die Fluggäste können den Fluglinien in jedem Fall ein Beschwerdeformular für Fluggastrechte übermitteln und versuchen, sich mit diesen auf Zahlungen zu einigen.
Reagiert die Fluglinie nicht, können sich Reisende noch an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte wenden, die außergerichtliche Einigungen anstrebt, wenn sich Fluglinie und Fluggast nicht selbst einigen können. Laut Forster könnte es aber auch zu einem Musterprozess kommen, in dem geklärt wird, ob ein außergewöhnlicher Zustand vorliegt. Falls dies der Fall ist und die Fluglinien Zahlungen leisten müssen, könnten die Airlines im Gegenzug versuchen, sich bei der Austrocontrol schadlos zu halten.
Vom Flughafen Wien oder der Austrocontrol können Reisende jedenfalls kein Geld zurückverlangen, da diese keinen Vertrag mit den Reisenden abgeschlossen haben.
Bei Pauschalreisen ist die Sachlage klar: Wenn der Flug zum Gesamtpaket gehört, war dieses mangelhaft, wenn es zu Annullierungen oder Verspätungen gekommen ist. Daher könne im Sinne der Gewährleistung versucht werden, eine Preisminderung beim Reiseveranstalter zu erreichen, erklärt Forster.