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Fluggäste müssen Preis online sofort sehen können

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia.com

Die meisten Flüge werden heutzutage online gebucht. Die Kunden müssen sofort den Endpreis inlusive aller Steuern und Gebühren erkennen können. Das hat der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in einem Urteil klargestellt.

Die Luxemburger Richter erklärten die Praxis der Fluglinie Air Berlin im Jahr 2008 für nicht rechtens. So habe Air Berlin in einer Tabelle Preise ohne Steuern, Flughafengebühren oder Kerosinzuschlägen angezeigt. Damit habe die Airline sich nicht an die EU-Regeln zur Transparenz von Preisen gehalten.
Der Streit ging bis vor den deutschen Bundesgerichtshof (BGH), der den Europäischen Gerichtshof um Hilfe bei der Auslegung von EU-Recht bat. Die Vorwürfe sind nach Einschätzung von Air Berlin inzwischen überholt, weil das Unternehmen die Preisanzeige auf seiner Internetseite geändert habe.
Verbraucherschützer sehen das Urteil als Signal zur Stärkung der Rechte der Kunden. Laut einer EU-Verordnung muss dem Kunden sofort der Endpreis für Flüge inklusive Steuern, Gebühren und Entgelten gezeigt werden, damit er Angebote besser vergleichen kann. Das gelte nicht nur für den vom Kunden ausgewählten Flug, sondern auch für alternative Verbindungen.