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Fluglinie an Knochenbruch in Schwechat schuld

Heute Redaktion
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Bild: Vienna Airport

Eine 69-jährige Passagierin, die in der Abfertigungshalle des Flughafens Wien-Schwechat auf Kot ausgerutscht ist und sich die Knochen gebrochen hat, blitzte mit einer Klage gegen den Flughafen auch beim Obersten Gerichtshof ab. Dieser kam zu dem Urteil, dass die Verantwortung bei der Fluglinie liegt.

auf Kot ausgerutscht ist und sich die Knochen gebrochen hat, blitzte mit einer Klage gegen den Flughafen auch beim Obersten Gerichtshof ab. Dieser kam zu dem Urteil, dass die Verantwortung bei der Fluglinie liegt.

Die Klägerin wollte vom Geld für die Folgen des schweren Sturzes einklagen, weil dieser seiner Verpflichtung für die Reinigung der Sturzstelle nicht nachgekommen ist. In allen drei Instanzen wurde die Klage zurückgewiesen - zuletzt auch vom Obersten Gerichtshof.

Zu den geschuldeten Leistungen im Rahmen eines Beförderungsvertrags mit einer Fluglinie gehöre auch die Zurverfügungstellung geeigneter Flächen und Einrichtungen, die zur Vornahme jener Handlungen und Maßnahmen dienen, die in Vorbereitung auf den Flug erforderlich sind, stellte der OGH fest.

Dazu gehören neben Check-In, Kofferaufgabe und Sicherheitskontrolle auch jene Flächen, durch die Fluggäste zum Abflugterminal und zum Flugzeug gelangen. In besagtem Fall hätte die Fluglinie in der Abfertigungshalle für sichere Gangflächen - ohne Kot - sorgen müssen.