Billigfluglinien sollen Passagiere mit am Flughafen aufzugebenden Gepäckstücken auch künftig ausbeuten dürfen. Ein Gutachten des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofes ist zu dem Schluss gekommen, dass eine gesonderte Gebühr für den Transport von Koffern und Reisetaschen rechtens ist.
Hintergrund des Gutachtens ist ein Fall aus Spanien, wo Zusatzkosten für Gepäck untersagt sind. Dagegen hatte sich die Billig-Fluggesellschaft Vueling gewendet, die von einer Kundin wegen 40 Euro verklagt worden war.
Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes gibt der Fluglinie recht. Diese Art der Preis-Zusammensetzung in der EU dürfe nicht verboten werden, geht aus seinem Gutachten hervor. Die Unternehmen dürften selbst entscheiden, ob sie die Gepäckkosten gleich in den Grundpreis des Flugscheins einrechnen oder aber dafür eine Zusatzgebühr verlangen.
EuGH muss nun entscheiden
Das höchste EU-Gericht folgt meist, aber nicht immer dem Gutachten seines Generalanwalts. Das Urteil des EuGH wird erst in einigen Monaten erwartet.
Der Generalanwalt schlug dem EuGH vor, in seinem Urteil die im EU-Recht enthaltene Preisfreiheit für Fluggesellschaften zu bestätigen. Die einzelnen EU-Staaten hätten mit wenigen Ausnahmen kein Kontrollrecht mehr über das, was zum Grundpreis eines Flugscheins gehöre.
Allerdings gelte die Preisfreiheit nicht für das Handgepäck: Dies müsse kostenlos sein: Denn im Gegensatz zum aufgegebenen Gepäck entstünden keine Kosten für Aufgabe und Lagerung. Zudem gehöre die Möglichkeit, persönliche Gegenstände mitzuführen, zur Würde des Menschen.
Kosten müssen transparent sein
Ein spanisches Verbot von Zusatzkosten für Gepäck widerspreche auf dem internationalen Markt des Luftverkehrs auch der Notwendigkeit einheitlicher Rechtsvorschriften. Wichtig sei aber, dass die Fluggesellschaften zu Beginn einer Buchung auf "klare, transparente und eindeutige Art und Weise" mitteilten, wie sich der Flugpreis zusammensetze und was für Gepäck zu bezahlen sei.