Zum "Falter" sagte Verfassungsrichter Johannes Schnizer, er habe den Eindruck, dass die Anfechtung schon vor der Hofburg-Stichwahl geplant war - für FPÖ-Anwalt Dieter Böhmdorfer "unfassbar und unglaublich".
Zum "Falter" sagte Verfassungsrichter Johannes Schnizer, er habe den Eindruck, dass die Anfechtung schon vor der Hofburg-Stichwahl geplant war - für FPÖ-Anwalt Dieter Böhmdorfer "unfassbar und unglaublich".
Im Ö1 Morgenjournal bezeichnete Ex-Justizminister Böhmdorfer die Vorwürfe gegen die FPÖ als "Gesinnungsterror". Es handle sich dabei um "unfassbare strafrechtliche Vorwürfe", die man so nicht stehen lassen könne. Auch, dass der Präsident des Höchstgerichts sich nicht von den Aussagen Schnizers distanziert, sei inakzeptabel. Die FPÖ will klagen, die "zu erwarteten Prozesse" würde eine andere Anwaltskanzlei abwickeln.
Der Vorwurf: Die FPÖ habe bereits vor der Stichwahl am 22. Mai von den Mängeln bei der Stimmauszählung gewusst, in den Kommissionen eine Falschbeurteilung mitgetragen und die Anfechtung vorab geplant. "Das ist keine private Meinung mehr, das ist ein Vorwurf gegen eine politische Partei", der strafrechtlich relevant sei, so Böhmdorfer.
"Nicht der geringste Hinweis" auf Anfechtung
Der Jurist versicherte im ORF-Radio erneut, die Anwälte der FPÖ hätten vorab "nicht den geringsten Hinweis" auf eine Anfechtung erhalten. Dass FP-Kandidat Norbert Hofer bereits am Wahlabend, vor Auszählung der Briefwahlkarten, Mängel andeutete (s.o.), ließ Böhmdorfer nicht gelten. Zwischen einer berechtigten Sorge und einem Plan gebe es einen großen Unterschied.