Politik

FP-Mio-Klage abgelehnt, nun Gang zum Höchstgericht

Die Freiheitlichen fordern mehr als 3 Millionen Euro vom Staat zurück. Wegen einer Wahlwiederholung, die sie selbst vom Zaun brach.

Heute Redaktion
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Das Oberlandesgericht Wien hat die Abweisung der Klage der FPÖ gegen die Republik Österreich bestätigt. Die Partei fordert insgesamt 3,4 Millionen Euro als Ersatz für die Kosten der Wahlwerbung im Bundespräsidentschaftswahlkampf 2016.

Am 24. April des besagten Jahres entschied Alexander Van der Bellen die Stichwahl gegen den FPÖ-Kandidaten und nunmehrigen Parteichef Norbert Hofer knapp für sich. Aufgrund eklatanter Mängel bei der Auszählung, unter anderem wurden Stimmen zu früh gezählt, ordnete der Verfassungsgerichtshof (VfGH) eine Wahlwiederholung an. Die Wahlanfechtung hatte die FPÖ eingebracht.

VdB will kein Geld

Die Wahlwiederholung musste vom 2. Oktober auf den 4. Dezember verschoben werden, weil der Kleber auf den Kuverts fehlerhaft war. Van der Bellen entschied die verschobene Wiederholung deutlich für sich – seine Kampagne fordert übrigens explizit kein Geld zurück.

Nach Auffassung des OLG Wien "werden Spenden an Wahlwerber endgültig und ohne Gegenleistung erbracht. Es ist verboten, eine Spende an eine Gegenleistung zu binden. Da UnterstützerInnen ihre Beiträge endgültig und unbedingt erbringen, können nachfolgende Ereignisse ihre Vermögenssituation nicht beeinträchtigen. Daraus folgt, dass sie jedenfalls nicht vom Schutzzweck der Wahlvorschriften umfasst sind."

Und: "Die Verschiebung der Stichwahl-Wiederholung beruht auf einem Bundesgesetz. Da gesetzestreues Handeln nicht rechtswidrig ist, können Schadenersatzansprüche nicht auf Entscheidungen des Gesetzgebers gestützt werden. "

Höchstgericht am Zug

Die Causa wandert nun vor den Obersten Gerichtshof. Wie FPÖ-Anwalt Dieter Böhmdorfer gegenüber der APA sagte, will er der Partei empfehlen, Revision an das Höchstgericht zu erheben. Das sei ohnehin das Ziel gewesen.

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