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FPÖ bringt Anzeige gegen Lifeball-Plakat ein

Heute Redaktion
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Bild: Life Ball

Die FP-Nationalratsabgeordnete Anneliese Kitzmüller hat nun wegen des Transgender-Plakats des Künstlers David LaChapelle für den "Life Ball" Strafanzeige wegen dem Verstoß gegen das Pornographiegesetz eingebracht. Die europäische Plattform "CitizenGo" hat indes eine Online-Petition gegen das Plakat gestartet.

" Strafanzeige wegen dem Verstoß gegen das Pornographiegesetz eingebracht. Die europäische Plattform "CitizenGo" hat indes eine Online-Petition gegen das Plakat gestartet.

"Das überschreitet nicht nur die Grenzen des guten Geschmacks - über den man vielleicht noch streiten könnte -, sondern offenbar auch die Grenzen des Strafrechts", stellt die freiheitliche Familiensprecherin und Bundesobfrau des Freiheitlichen Familienverbandes Anneliese Kitzmüller, fest, die schon früher ihre Ablehnung gegenüber Ehe und Adoptionsrecht für Homosexuelle bekräftigte.

Gemeinsam mit dem FFV-Bundesvorstandsmitglied und Linzer Sicherheitsstadtrat Detlef Wimmer bringt Kitzmüller gegen die Verantwortlichen nun eine Strafanzeige gemäß §2 (1) b Pornographiegesetz ein.

"Das Plakat ist eine sittliche Entgleisung, die wir als Befürworter eines traditionellen Familienbildes zutiefst ablehnen. Die sexuelle Orientierung ist Privatsache; genau deshalb kommt für uns die - auch aus Steuergeldern finanzierte - Werbung für einen 'Transgender-Hype' nicht in Frage", so Kitzmüller und Wimmer.

Über diese politische Komponente hinaus würden unzählige Kinder und Jugendliche mit "nackten Tatsachen" zwangsbeglückt, während man sonst - teilweise scheinheilig - über Jugendschutz in Fernsehen und Internet diskutiere. "Diese sittliche Gefährdung samt Irreleitung des Geschlechtstriebes soll umgehend freiwillig entfernt oder sonst durch Staatsanwalt und Gericht geahndet werden."

Online-Petition gegen die Plakate

Die hat gegen das Life Ball-Plakat mit einem Transgender-Model eine Online-Petition gestartet. Die in Spanien eingetragene Stiftung will das Bild "nicht stillschweigend hinnehmen" und forderte die Sponsoren des Life Balls zur Distanzierung auf, berichtete die Kathpress. Die Kampagne haben bis Dienstagnachmittag 15.490 Personen online unterstützt.

"Unter dem Vorwand sogenannter 'Provokation' werden Kinder überfordert und Eltern in ihrer Erziehungsfreiheit eingeschränkt", erklärte "CitizenGo". Die Life-Ball-Plakate stellten "aggressive Sujets" dar, durch die "intimste Gefühle von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen massiv verletzt" würden. "Wo bleibt der Jugendschutz oder der Schutz der öffentlichen Ordnung?", meinte die Initiative.

"Ideologischer Feldzug"

"Für den Inhalt mitverantwortlich" machte "CitizenGO" die zahlreichen Sponsoren des Life Balls, darunter die Stadt Wien, die Kronen Zeitung, Rewe, OMV, Austrian Airlines, ORF und GEWISTA. Mit der Petition werden die Sponsoren aufgefordert, "Verantwortung zu übernehmen und klar Stellung zu beziehen". Die Bekämpfung von HIV/Aids sei ein berechtigtes großes Anliegen, "darf aber nicht als Vorwand für einen ideologischen Feldzug dienen, der auf dem Rücken von Kindern und Jugendlichen ausgetragen wird."

"Nicht pornographisch"

Bei den umstrittenen Life-Ball Plakaten von David LaChapelle handelt es sich nicht um eine pornografische Darstellung. Davon ist der Wiener Kinder- und Jugendanwalt Anton Schmid überzeugt. Auch eine Gefährdung von Jugendlichen bzw. Kindern sei nicht gegeben, hieß es in einer Stellungnahme. Das Plakat stellt laut Schmid keine Gefährdung im Sinne des Paragrafen 10 des Wiener Jugendschutzgesetzes dar. Auch handle es sich nicht um eine Diskriminierung des Geschlechtes bzw. um eine Darstellung "die Menschenwürde missachtender Sexualität".

Aus psychologischer bzw. pädagogischer Sicht hat der Jugendanwalt mit dem Sujet ebenfalls kein Problem. Denn kleinen Kindern falle dieses nicht sofort auf, auch Traumata würden nicht ausgelöst - höchstens Verwirrung. Eltern könnten das Plakat ihren Kindern erklären, ähnlich wie die Tatsache, dass Conchita Wurst als Frau einen Bart trage.
Der Paragraf 2 des Pornographiegesetzes besagt, dass pornografische Schrift, Abbildung oder sonstige Darstellung, die "die sittliche oder gesundheitliche Entwicklung jugendlicher Personen durch Reizung der Lüsternheit oder Irreleitung des Geschlechtstriebes zu gefährden, oder einen solchen Film oder Schallträger einer Person unter 16 Jahren gegen Entgelt anbietet oder überlässt" zu bestrafen sei.

Des Vergehens machen sich besonders Personen schuldig, die eine solche Abbildung wissentlich "auf eine Art ausstellt, aushängt, anschlägt oder sonst verbreitet, dass dadurch der anstößige Inhalt auch einem größeren Kreis von Personen unter 16 Jahren zugänglich wird" (Paragraf 2b).