Politik

FPÖ-Chef Strache und Facebook-Follower angezeigt

Heute Redaktion
Teilen
Picture
Bild: EPA

User-Kommentare auf seiner Facebook-Seite könnten für FPÖ-Chef Heinz-Chrstian Strache ein rechtliches Nachspiel haben. Weil verhetzende Postings nicht gelöscht wurden, hat der Rechtsanwalt Georg Zanger ein Strafverfahren beantragt.

User-Kommentare auf seiner Facebook-Seite könnten für ein rechtliches Nachspiel haben. Weil verhetzende Postings nicht gelöscht wurden, hat der Rechtsanwalt Georg Zanger ein Strafverfahren beantragt.

Der Rechtsanwalt hat eine Sachverhaltsdarstellung gegen den FPÖ-Chef sowie Nutzer eingebracht, die auf dessen Facebook-Seite verhetzend einen Artikel über den mutmaßlichen Suizidversuch eines Asylwerbers kommentiert hatten. Strache hatte einen Online-Artikel mit der Bemerkung "Fassungslos!" geteilt. Daraufhin hatten mehrere seiner Facebook-Follower Hasskommentare gepostet, die von der Seite nicht gelöscht wurden.

Zanger ist überzeugt, dass auch Strache gegen den Verhetzungsparagraphen verstoßen hat. Nach Abs. 4 ist nämlich auch derjenige zu Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr zu verurteilen, der verhetzendes Material "in gutheißender oder rechtfertigender Weise verbreitet oder anderweitig öffentlich verfügbar macht".

"Facebook-Seite schließen"

Deshalb beantragte der Rechtsanwalt ein Strafverfahren. Die Staatsanwaltschaft Wien prüft den Antrag, ein Bericht liegt aber noch nicht vor.  Außerdem sei "unter Androhung der Untersuchungshaft wegen akuter Wiederholungsgefahr" die Facebook-Seite Straches sofort zu schließen, so der Anwalt.

;