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FPÖ fordert von Strache jetzt Hausmiete zurück

Heute Redaktion
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Heinz-Christian Strache steckt in einer prekären Situation.
Heinz-Christian Strache steckt in einer prekären Situation.
Bild: Denise Auer, EBU, Montage

Heinz-Christian Strache droht nicht nur juristisches Ungemach, sondern auch eine erhebliche finanzielle Belastung: Die Wiener Landesgruppe will 11.500 Euro Mietzuschuss vom Ex-Obmann retour.

Der Ibiza-Sturm entpuppt sich im Nachhinein als laues Lüfterl. Seit dieser Woche steht Strache tatsächlich in eiskaltem Gegenwind. Dieser bläst ihm aus einst verbundener Richtung entgegen; seine früheren Parteifreunde räumen beinhart mit dem ins Bodenlose gestürzten Ex-Obmann auf.

Kein Mietzuschuss mehr

Wie "Heute" erfuhr, fordert die Wiener Landesgruppe der Blauen nun den von der Partei gewährten Mietzuschuss zurück. Strache bewohnt mit Gattin Philippa und Sohn Hendrik das Erdgeschoß eines Hauses in Klosterneuburg – in der Etagenwohnung lebt sein Vermieter.

Da dort auch immer wieder Delegationen empfangen wurden, beteiligte sich die Partei mit 2.500 Euro monatlich an der Miete. Auch nach dem Rücktritt im Mai überwies die FPÖ noch die Apanage. Jetzt fordert sie genau diese 11.500 Euro zurück.

Justiz auf Hochtouren

Doch nicht nur das: Auch die Anwaltskosten (300.000 Euro seit Mai) begleicht die Partei künftig nicht mehr für Strache. Nur ein Wagen (Mercedes GLE Coupé) sowie ein Security wird dem Ex-Obmann vorerst weiter bezahlt.

Strache droht jedoch nicht nur finanzielle Unbill. Auch die Justiz ermittelt auf Hochtouren. Wegen des Verdachts der Untreue drohen ihm, seinem Ex-Leibwächter sowie seiner früheren Büroleiterin drei Jahre Haft.

Vorerst keine Haft

Bodyguard und Sekretärin haben Strache – wie berichtet – in stundenlangen Verhören massiv belastet. Strache soll mit Hunderten Scheinrechnungen (meist von Restaurants) Parteigelder unrechtmäßig bezogen haben. Die Vorzimmerdame übergab den Ermittlern im Zuge einer freiwilligen Nachschau bei ihr zu Hause Belege.

Strache will laut seinem Anwalt Johann Pauer "nach der Akteneinsicht zu sämtlichen Vorwürfen Stellung beziehen und diese entkräften".

Zumindest Haftübel bleibt ihm noch erspart: Mangels Verdunkelungsgefahr (Belege liegen Justiz vor) und Tatbegehungsgefahr (nicht mehr Obmann) wurde von einem U-Haft-Antrag abgesehen.