Die Innsbrucker Staatsanwaltschaft hat gegen den Spitzenkandidaten der Innsbrucker FPÖ bei der Gemeinderatswahl Mitte April 2012, den Hotelier August Penz, Anklage wegen Verhetzung erhoben. Ihm drohten bis zu zwei Jahre Haft.
Die damaligen Wahlplakate mit dem Slogan "Heimatliebe statt Marokkaner-Diebe" hatten für diplomatische Verstimmungen mit Marokko gesorgt. Penz werde vorgeworfen, mit über 230 Plakatständern "Marokkaner in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft und verächtlich gemacht zu haben", so die Staatsanwaltschaft.
Penz betonte gegenüber der Tiroler Tageszeitung, dass er diese "unmöglichen Plakate" auf eigene Kosten sofort entfernen habe lassen. Zudem habe er sich beim marokkanischen Königshaus entschuldigt. Sein Anwalt, Hermann Holzmann, strebe daher eine Diversion an.
Nach der Wahl auf Mandat verzichtet
Penz hatte wenige Wochen nach der Gemeinderatswahl auf sein Mandat verzichtet. Er begründete die Entscheidung damals unter anderem mit den Wahlplakaten und der damit verbundenen österreichweiten und internationalen Aufregung.
"Ich hätte gerne mit ganzer Kraft und viel Freude Sachpolitik in Innsbruck gemacht", betonte der Hotelier damals. Nach der Plakatkampagne war "selbst eine kritisch ablehnende oder sachlich emotionale Diskussion nicht einmal mehr möglich". Er habe sich davon distanziert und veranlasst, dass die Plakate überklebt worden seien. Die FPÖ hatte bei der Wahl am 15. April um 2,7 Prozentpunkte auf 7,7 Prozent zugelegt. Sie stellt drei der 40 Mandatare im Innsbrucker Gemeinderat.
Anklage "nicht nachvollziehbar"
Für den Tiroler FPÖ-Chef Gerald Hauser ist die Anklage gegen Penz "nicht nachvollziehbar". Der Slogan des Wahlplakates habe "in keiner Weise die Menschenwürde der Marokkaner allgemein" gemeint, sondern sei nur auf die "Nordafrikanerszene" bezogen gewesen, betonte Hauser in einer Aussendung. Diese sei "hinlänglich" bekannt und treibe seit Jahren "unter dem Deckmantel Asyl in Innsbruck ihr Unwesen".
Innenministerin Johanna Mikl-Leitner habe in einer Anfragebeantwortung im Nationalrat am 8. September des vergangenen Jahres unter anderem auf die Begleitkriminalität der Szene hingewiesen. Laut Hauser hielt die Innenministerin darin fest: "Die Marokkanerszene ist vorwiegend im Bereich des illegalen Handels und Transports von Suchtmitteln tätig. Als Begleitkriminalität werden auch Delikte gegen Leib und Leben sowie fremdes Vermögen begangen".