Causa "Blaue Regierungsbande"

FPÖ-Chef Kickl gewinnt vor Gericht erneut gegen den ORF

Die Bezeichnung "Blaue Regierungsbande" für die FPÖ geht zu weit. Nach dem Handelsgericht Wien bestätigt das auch das Oberlandesgericht.

Robert Zwickelsdorfer
FPÖ-Chef Kickl gewinnt vor Gericht erneut gegen den ORF
Kickl kritisiert ORF nach nächstem Sieg vor Gericht: "Urteil ist Argument für das Aus der ORF-Zwangsgebühr."
Helmut Graf

Im Mai 2022 hatte das "ZiB-Magazin" im ORF einen Beitrag mit dem Titel "Ministerkarussell dreht sich weiter" ausgestrahlt. Darin wurde die FPÖ als "blaue Regierungsbande" bezeichnet. Zu viel für den freiheitlichen Geschmack, es folgte eine Unterlassungsklage vor dem Handelsgericht Wien. Das gab der FPÖ im vergangenen Herbst recht.

ORF legte Berufung ein

Der ORF ließ das nicht auf sich sitzen, ging in Berufung vor das Oberlandesgericht Wien. Das Argument des Staatsfunks: Kickl wäre gar nicht angesprochen gewesen, sondern nur die übrigen blauen Regierungsmitglieder. "Blaue Regierungsbande" sei auch kein strafrechtlich relevanter Vorwurf. Und: Die Bezeichnung "Regierungsbande" sei vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.

Jetzt hat das Oberlandesgericht entschieden – erneut zugunsten der Freiheitlichen. Die Berufung des ORF wurde abgewiesen. Begründung des Gerichts: Es liege ein ehrenrühriger und damit unzulässiger Wertungsexzess vor. Kickl habe mit den Handelnden im Ibiza-Video, auf die der Beitrag Bezug genommen hatte, nichts zu tun. Es fehle daher an Tatsachensubstrat für die Äußerung einer derartigen Behauptung – umso mehr, als diese in einer Nachrichtensendung gefallen ist.

Eine weitere Niederlage für den Küniglberg: Die ordentliche Revision an den Obersten Gerichtshof wurde nicht zugelassen. Damit kann der Sender nur mehr den Weg einer außerordentlichen Revision beschreiten. 

Kickl kritisiert "ORF-Zwangsgebühren" scharf

FPÖ-Chef Herbert Kickl zeigt sich im "Heute"-Gespräch mit der Entscheidung naturgemäß zufrieden – und übt erneut scharfe Kritik am Sender und den "Zwangsgebühren": "Das Urteil beweist einmal mehr, wie es um die Fehlerkultur im ORF bestellt ist. Die Verunglimpfung der FPÖ-Regierungsmannschaft als 'blaue Bande' geht über das Recht auf freie Meinungsäußerung weit hinaus. Anstatt den Fehler einfach einzugestehen und es dabei zu belassen, investiert der ORF – vermutlich aus ideologischen Gründen – die Zwangsgebühren der Menschen, um weiterhin die Gerichte zu beschäftigen. Das zeigt einmal mehr, wie die Verantwortlichen am Küniglberg ticken und ist ein Argument mehr für das Aus der ORF-Zwangsgebühr."

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    07.05.2024: 1.000 Euro Strafe, weil Kranker mit dem Auto fuhr. Niko W. (37) bekommt Cannabinoid-Tropfen ärztlich verschrieben. Bei einer Polizei-Kontrolle wurde THC festgestellt – nun muss er Strafe zahlen.
    Getty Images, Sabine Hertel, zVg

    Auf den Punkt gebracht

    • Das Oberlandesgericht Wien hat entschieden, dass die Bezeichnung "Blaue Regierungsbande" für die FPÖ zu weit geht und ein unzulässiger Wertungsexzess ist
    • Der ORF verlor in Berufung gegen die Unterlassungsklage von FPÖ-Chef Kickl, der die Entscheidung als Beweis für die Fehlerkultur im ORF ansieht und scharfe Kritik am Sender und den Zwangsgebühren äußerte
    bob
    Akt.
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