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So viel Geld bringt Ihnen die Steuerreform

Sechs Fragen, sechs Antworten: "Heute.at" erklärt, was Sie über die Steuerreform wissen müssen – und ab wann Sie entlastet werden.

Heute Redaktion
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Der Staat nahm laut Statistik Austria im Jahr 2018 187,6 Milliarden Euro ein – zu einem überwiegenden Teil aus Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern. Die Ausgaben lagen mit 187,2 Milliarden knapp darunter.

Der Überschuss in absoluten Zahlen: 426 Millionen Euro. Das Geld floss zu einem großen Teil in Soziales (41,8 Prozent), das Gesundheitswesen (16,6 Prozent) und die öffentliche Verwaltung (12,4 Prozent).

Die Steuerreform ist auf Etappen ausgelegt. Soll heißen: In den Jahren 2020, 2021 und 2022 führt die Bundesregierung schrittweise neue Maßnahmen ein. Die Entlastung soll ab 2022 im Vollausbau der Reform jährlich 8,3 Milliarden Euro für Arbeitnehmer und Wirtschaft betragen. Darauf beziehen sich auch folgende Berechnungen.

Laut Bundesregierung sollen Personen mit einem Bruttomonatseinkommen von 500 Euro künftig mit einer Entlastung von 100 Euro im Jahr rechnen können. Bei 1.500 Euro im Monat sind es jährlich 528 Euro, bei einem Einkommen von 3.500 Euro beträgt die Ersparnis 1.132 Euro.

Als zusätzliches Zuckerl gibt es ab 2022 eine steuerfreie Mitarbeitererfolgsbeteiligung. Ein Bonus von maximal 10 Prozent des Unternehmensgewinns und 3.000 Euro pro Jahr und Arbeitnehmer ist ab dann steuer- und abgabenfrei.

Auch Pensionisten profitieren: Bei einer Pension von monatlich 500 Euro kassiert der Staat im Jahr 100 Euro weniger. Das entspricht einer Entlastung von 28 Prozent. Bei einem monatlichen Bezug von 1.500 Euro beträgt die Entlastung jährlich 509 Euro.

Neben anderen Maßnahmen wie der Erhöhung der Werbungskostenpauschale von derzeit 132 Euro auf 300 Euro pro Jahr ab 2021 sind vor allem zwei Punkte zentral.

Die Steuersenkung

Die Bundesregierung plant eine Absenkung der Einkommenssteuertarife in zwei Tranchen. Ab 2021 sinkt der Steuersatz für Jahreseinkommen zwischen 11.001 und 18.000 Euro von 25 auf 20 Prozent. 2022 kommt eine Senkung der beiden nächsten Stufen von 35 auf 30 Prozent sowie von 42 auf 40 Prozent.

Alle anderen Stufen bleiben bestehen. Auch der Spitzensteuersatz von 55 Prozent auf Einkommen über einer Million Euro pro Jahr wird nicht angetastet. Doch die Reichen gehen nicht leer aus. Sie profitieren von der ganzen Spanne der Entlastungen von 11.001 bis 60.000 Euro.

Der "Sozialversicherungsbonus"

Bereits ab 2020 müssen Arbeitnehmer weniger Krankenversicherungsbeiträge bezahlen. Diese Entlastung wird von der Regierung "Sozialversicherungsbonus" genannt und fließt direkt in die Abrechnung auf dem Gehaltszettel ein. Die Gegenfinanzierung soll aus dem Staatsbudget kommen. Durchschnittlich sollen Arbeitnehmer jährlich 280 Euro sparen, Pensionisten werden mit 170 Euro pro Jahr entlastet.

Unternehmen gehen freilich nicht leer aus. Für sie hat die Regierung unter anderem die Senkung der Körperschaftssteuer geplant. Sie fällt ab 2022 von 25 auf 23 Prozent sowie ein Jahr später weiter auf 21 Prozent. Diese Maßnahme soll der Wirtschaft ab 2023 jährlich 1,6 Milliarden Euro ersparen.

Außerdem werden künftig die Grenze für die Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter, die Kleinunternehmergrenze sowie der Gewinnfreibetrag hochgeschraubt. Ab 2020 sollen diverse Anpassungen im Umweltbereich 55 Milliarden bringen. Dazu zählen eine CO2-Komponente bei der Versicherungssteuer von Neuwagen oder ein Vorsteuerabzug für E-Bikes.

Trotz Gegenfinanzierung soll das Nulldefizit, auf das die Regierung sehr stolz ist, nicht in Gefahr geraten. Ein Teil des Budget-Überschusses fließt direkt in die Finanzierung der Entlastung.

Zudem müssen die Ministerien insgesamt eine Milliarde Euro einsparen – die Budgetverhandlungen beginnen demnächst. Zur Einnahmensteigerung sollen die Digitalsteuer, die Schließung von Steuerschlupflöchern oder die automatische Erhöhung der Tabaksteuer dienen.

Die Abschaffung der kalten Progression, also inflationsbedingter, schleichender Steuererhöhungen, ist nicht Teil des Steuerreform. Sie ist nicht abgeblasen, sondern soll separat am Ende der Legislaturperiode erfolgen.

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