Frankreich hat nach den Terroranschlägen von Paris die Europäische Menschenrechtskonvention teilweise außer Kraft gesetzt. Das hat die Pariser Regierung am Mittwoch dem Generalsekretär des Europarates, Thorbjörn Jagland, mitgeteilt. Einzelheiten sind noch nicht bekannt.
Der derzeitige Ausnahmezustand, der nach den Terroranschlägen vom 13. November in Paris für drei Monate ausgerufen wurde, gilt als Erklärung für die Aussetzung der Menschenrechtskonvention. Das steht im Artikel 15, auf den sich die Pariser Regierung beruft.
Inhaftierung ohne Richterbeschluss
Frankreich könnte nun also beispielsweise Verdächtige ohne Gerichtsbeschluss inhaftieren. Auch Maßnahmen wie Ausgangssperren, Wohnungsdurchsuchungen ohne Richterbeschluss oder nächtlicher Hausarrest für "gefährliche" Menschen können aufgrund des Ausnahmezustandes leichter verhängt werden.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte muss prüfen, ob die Aussetzung gerechtfertigt ist, so ein Sprecher des Europarates.