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Frankreich veröffentlicht Vermögen von Politikern

Heute Redaktion
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Als Folge des Schwarzgeldskandals in Frankreich hat die Regierung am Montag die Vermögensverhältnisse ihrer Minister veröffentlicht. Daten über Finanzen und Besitz der neben Premierminister Jean-Marc Ayrault 37 Regierungsmitglieder umfassen Angaben zu Konten, Wertpapieren, Immobilien, Kunst oder Autos.

Der Internet-Veröffentlichung zufolge kann Frankreichs Regierungschef Jean-Marc Ayrault ein Vermögen von rund 1,55 Millionen Euro sein Eigen nennen. Dazu zählen vor allem zwei Häuser in Westfrankreich im Wert von zusammen fast 1,2 Millionen Euro. Außenminister Laurent Fabius, über den zeitweise Gerüchte kursierten, er habe ein Auslandskonto, gab ein Vermögen von mehr als sechs Millionen Euro an. So verfügt er über eine Wohnung in Paris im Wert von 2,75 Millionen Euro, zwei Landhäuser sowie eine Beteiligung am Auktionshaus Piasa von über einer Million. Über Zahlen und Angaben werden intensive Diskussionen erwartet.

Angaben zum Vermögen des Staatschefs Francois Hollande sind bereits länger bekannt. Er selbst hatte sie im Wahlkampf veröffentlicht, später wurden sie auf einer offiziellen Regierungsseite publiziert. Auch die Regierungsmitglieder mussten zum Amtsantritt intern einer Transparenzkommission Angaben vorlegen. Diese Daten wurden allerdings bisher nicht veröffentlicht.

Mit diesem für Frankreich einmaligen Schritt reagiert Präsident Francois Hollande auf die Affäre um Ex-Minister Jerome Cahuzac. Der frühere Budgetminister hatte über Monate hinweg die Existenz eines Kontos in der Schweiz geleugnet. Der Skandal hat eine nachhaltige Vertrauenskrise in die französische Politik ausgelöst.

Keine Publikationspflicht in Österreich

In Österreich ist die gesamte Vermögenssituation von Politikern inklusive Immobilien, Aktien, Autos und sonstiger Besitztümer nicht bekannt und muss auch nicht bekannt gemacht werden. Die gesetzlich geregelten Politikergehälter selbst sind publik. Sie werden jedes Jahr im Amtsblatt der "Wiener Zeitung" bekanntgegeben. Regierungsmitglieder dürfen keinen Nebentätigkeiten nachgehen. Abgeordnete müssen ihre Nebenjob und die daraus resultieren Einkommen auf der Homepage des Parlaments offenlegen.