Österreich

Frau (21) verteidigte sich: Jetzt droht ihr Prozess

Jener 21-jährigen Touristin aus der Schweiz, die einem Grapscher zu Silvester die Nase gebrochen hat, könnte sogar ein Strafverfahren drohen.

Heute Redaktion
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Die Faktenlage zum Nasenbeinbruch am Silvesterpfad vor dem Rathaus (City) ist schnell erzählt:

Eine 21-jährige Touristin wehrt sich gegen 1.30 Uhr Früh mit einem reflexartigen Faustschlag ins Gesicht eines Afghanen, der ihr zuvor an das Gesäß gegriffen hatte. Der 20-Jährige wurde wegen sexueller Belästigung angezeigt - "Heute.at" berichtete.

Aber auch gegen das Opfer wurde wegen des Nasenbeinbruchs Anzeige wegen "schwerer Körperverletzung" erstattet. Das sorgt auf "heute.at" für heftige Debatten.

Der Tenor reicht von "verständlicher Selbsthilfe" bis zu "Frechheit – warum wird die Frau überhaupt angezeigt?".

Dabei spricht die Polizei in ihrem Bericht von

einem "reflexartigen Schlag mit der Faust", muss das aber als Offizialdelikt formal anzeigen. Die Strafverteidiger Rudolf Mayer und Alfred Boran gehen verschiedene Optionen durch.

Mögliche Konsequenzen:

■ Die Staatsanwaltschaft legt die Anzeige zurück. Begründung: Die Tathandlung ist als Notwehr oder Reflex einzustufen. Keine rechtlichen Folgen.

■ Es wird ein Gerichtsverfahren geführt, das mit einem Freispruch der Frau endet.

■ Das Gericht erlässt eine Diversion (Angebot der Staatsanwaltschaft; Anm.) die mit einer Pauschalzahlung von rund 500 Euro berechnet wird.

■ Eine Verurteilung der Frau in Form einer bedingten oder teilbedingten Haftstrafe schließen beide Verteidiger allerdings dezidiert aus.

Wie man sich effektiv gegen Angreifer wehrt – Polizeiausbildner Bernd Leitenberger zeigt es im "Heute"-Video:

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