Oberösterreich

Frau (53) muss kurz vor Traumurlaub Flieger verlassen

Eine Linzerin wollte nach Norwegen fliegen, um einen Traumurlaub zu erleben. Doch kurz vor Start musste sie wieder aussteigen.
Peter Reidinger
06.07.2023, 13:41
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Einmal die berühmten Nordlichter sehen! Das wollte eine Linzerin Frau H. (53). Die Frau buchte gemeinsam mit einer Bekannten eine Pauschalreise über ein Reisebüro, zahlte dafür 4.500 Euro. Wegen technischer Probleme mussten aber alle Passagiere das Flugzeug kurz vor dem Start wieder verlassen. 

Frau H. und ihre Freundin mussten wieder nach Hause fahren, wurden auf einen neuen Flug am nächsten Tag umgebucht. Ins norwegische Tromsö kamen die beiden dann natürlich erst einen Tag später an und verloren damit einen Tag ihres Urlaubs.

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Nach dem Urlaub wandte sich die Linzerin an die Arbeiterkammer. "Da es sich um eine Pauschalreise handelte, wurde durch die Flugverschiebung der Reisevertrag nur mangelhaft erfüllt. Somit sind gesetzliche Gewährleistungsansprüche entstanden, nämlich pro Stunde Verspätung fünf Prozent des anteiligen Reisepreises für einen Tag", so AK-Experte Gernot Fieber.

AK-Experte Gernot Fieber ist Spezialist bei Flugverspätungen und anderen Entschädigungsansprüchen bei Reisen.
Spitzbart/AKOÖ

Selbst wenn man eine zumutbare Verspätung einbezieht hat die Verspätung mehr als 24 Stunden betragen. Daraus ergab sich dann nach Berechnungen der AK eine Entschädigung von 1.080 Euro. Die Rückzahlung an die beiden Frauen dauerte dann zwar eine Weile, es wurde aber schlussendlich überwiesen. 

"Gewährleistungsansprüche sind verschuldensunabhängig. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet zu zahlen", so Fieber. Die AK betont, dass Pauschalreisen von Individualtouristen zwar manchmal belächelt würden, rechtlich gibt es aber einige Vorteile. Man hat beispielsweise nur einen Ansprechpartner für die ganze Reise. Kommt es zu Mängeln bei Flug oder Aufenthalt, dann haftet der Veranstalter. 

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