Niederösterreich

Frau (64) erschlagen: Lebenslange Haft bestätigt

Die Strafberufung wurde zurückgewiesen: Es bleibt bei lebenslanger Haft für Tamara B. (44), die eine 64-Jährige in Ebergassing erschlagen hatte.

Erich Wessely
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Tamara B. in Korneuburg vor Gericht.
Tamara B. in Korneuburg vor Gericht.
Daniel Schreiner

Es bleibt bei lebenslanger Haft für die 44-jährige Tamara B., die am 22. Jänner 2019 in Ebergassing (Bezirk Bruck an der Leitha) eine 64 Jahre alte Pensionistin erschlagen und deren Tresor mit 11.000 Euro geraubt hatte. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte schon vor längerem in nicht öffentlicher Sitzung den Schuldspruch wegen Raubmordes bestätigt. Nun wurde auch die Strafberufung zurückgewiesen.

Höchststrafe für 44-Jährige

Die Angeklagte war im vergangenen Oktober vom Landesgericht Korneuburg zur Höchststrafe verurteilt worden. Ungeachtet ihrer Beteuerungen, die Bluttat nicht begangen zu haben, folgten die Geschworenen mehrheitlich dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Diese hatte der wegen Postraubes vorbestraften 44-Jährigen angelastet, die Pensionistin - eine Bekannte, die herumerzählt hatte, dass sie größere Geldbeträge zu Hause aufbewahrte - mit mehr als einem Dutzend Hieben mit einem Zimmermannshammer umgebracht zu haben.

Ausschlaggebend für die Verurteilung dürfte der Umstand gewesen sein, dass sich an einem violetten Bademantel, den die 64-jährige Hedwig S. zum Todeszeitpunkt trug, DNA-Spuren der Angeklagten fanden, die seit Jahren unter Geldnöten litt.

Keine Strafminderung

Der Verteidigung der 44-Jährigen blieb nun auch im Bestreben um eine Strafminderung der Erfolg versagt. Ein Drei-Richter-Senat des Wiener Oberlandesgerichts (OLG) leistete der Strafberufung keine Folge. Angesichts einer massiv einschlägigen Vorgangsweise und der brutalen Tatbegehung sei kein Platz für eine zeitlich begrenzte Freiheitsstrafe, befand der Senat unter dem Vorsitz von Christian Dostal.

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