Österreich

Mord in Ebergassing: Mutter muss lebenslang in Haft

Urteil am dritten und finalen Prozesstag im Mordfall Ebergassing: Tamara B. (44) wurde dabei zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Heute Redaktion
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Finale im Mordprozess heute in Korneuburg: Tamara B. (44), Mutter dreier Kinder, musste sich für den gewaltsamen Tod von Hedwig S. (64) in Ebergassing (Bezirk Bruck) am 22. Jänner 2019 vor Berufs- und Laienrichtern verantworten.

Diesmal sprach auch Gutachter Wolfgang Denk über die tödlichen Hammerschläge: "Das war sicherlich ein gewisser Overkill. Das Opfer starb an den Folgen eines Schädel-Hirn-Traumas. Es dürften rund 20 Schläge mit einem Zimmermannshammer gewesen sein." Davor dürfte das Opfer zu Boden gestoßen worden sein.

Auch am dritten Tag blieb die dreifache Mutter dabei: "Ich werde nicht etwas zugeben, was ich nicht getan habe."

Wie berichtet war die alleinstehende Pensionistin erst am 25. Jänner tot in ihrer Wohnung in Ebergassing gefunden worden. Die 64-Jährige war erschlagen worden, mit rund 20 wuchtigen Hammerschlägen. In der ersten Februarwoche verhaftete die Polizei eine "alte Bekannte": Die wegen eines Postraubes vorbestrafte Tamara B. (44). Die Mutter soll aus akuter Geldnot ihre Freundin Hedwig S. getötet und ausgeraubt haben. 11.000 Euro aus dem Möbeltresor verschwanden – aber weder Tatwaffe noch der Safe wurde jemals von den Ermittlern gefunden.

Tamara B. hatte bereits im Vorfeld der Verhandlung und an den ersten beiden Prozesstagen letzte Woche die Gewalttat – mehr dazu lesen Sie hier – bestritten. Anwalt Wolfgang Blaschitz gelang es zwar immer wieder, die Geschworenen zu beeindrucken und zu verwirren und einige Dinge in Frage zu stellen (z.B. Wo ist die Tatwaffe? Wann war eigentlich die exakte Tatzeit? Wo ist der Tresor?). Im Schlussplädoyer wandte sich der Anwalt an die Geschworenen: "Es gibt keine 'hard facts'. Sie dürfen nur dann, wenn sich kein vernünftiger Zweifel ergibt, eine Entscheidung gegen die Angeklagte treffen." Der Staatsanwalt indes meinte im Schlussplädoyer: "Nach Ende der Ermittlungen und Abwägung aller Fakten bin ich überzeugt: Ja, wir haben die Richtige."

Doch die Geschworenen befanden die Angeklagte am Dienstagnachmittag für schuldig – womöglich auch, bewusst oder unbewusst, voreingenommen durch die Vorstrafe wegen schweren Raubes (Anm.: Postraub 2009 mit Bruststich für die Filialleiterin – mehr dazu hier). Das Urteil: Mit sechs zu zwei Stimmen sprach der Schwursenat die Angeklagte des Mordes und des Raubes schuldig und verurteilte sie zu lebenslanger Haft.

Anwalt Wolfgang Blaschitz meldete Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an, das Urteil der Geschworenen ist somit nicht rechtskräftig.