Oberösterreich

Frau belästigt danach wurde sie auch noch versetzt

Die Frau arbeitet in einer Produktionsfirma in OÖ. Dort soll sie von einem Kollegen sexuell belästigt worden sein. Nun wurde sie versetzt. 

Die Arbeiterkammer OÖ erstritt für die Frau 12.000 Euro Entschädigung.
Die Arbeiterkammer OÖ erstritt für die Frau 12.000 Euro Entschädigung.
Arbeiterkammer Oberösterreich

Der Mann soll der Angestellten via WhatsApp pornographische Bilder geschickt und sie mehrere Male verbal belästigt haben. Er drohte ihr schließlich mit beruflichen Nachteilen, wenn sie sich ihm sexuell verweigere. Er erzählte ihr auch von seinen sexuellen Vorlieben.

Als der Mann zur Rede gestellt wurde, gab er die Belästigung teilweise zu. Der Vorgesetzte versprach der Frau hoch und heilig Unterstützung. Doch ihr Kollege musste sich nur halbherzig bei ihr entschuldigen. Ihr blieb nichts anderes übrig, als einer Versetzung zuzustimmen.

In ihrer Verzweiflung wandte sie sich an die Gleichbehandlungsberatung der Arbeiterkammer Oberösterreich. Die AK erstritt für sie eine Entschädigung in der Höhe von 12.000 Euro.

AK-Präsident Stangl: "Leider kein Einzelfall"

Leider sei das kein Einzelfall, sagt AK-Präsident Andreas Stangl. Er fordert Arbeitgeber auf, ihrer Fürsorgepflicht nachzukommen und die Arbeitnehmer besser vor sexualisierter Gewalt am Arbeitsplatz zu schützen. 

Rund zehn Prozent der Beschäftigten in Österreich waren laut AK bereits mit sexueller Belästigung konfrontiert. In vielen Betrieben fehle es dennoch an der nötigen Sensibilität und am professionellen Umgang mit dem Thema, kritisiert Stangl.

Im Jahr 2021 erkämpfte die AK OÖ knapp 310.000 Euro an Nachzahlungen für diskriminierte Arbeitnehmer. Rund 87 Prozent davon waren Frauen.

"Für die Arbeitgeber sind Versetzungen und Kündigungen von Betroffenen oft die einfachste und rascheste Lösung. Aus Angst, den Job zu verlieren, schweigen daher viele Frauen, die unter sexueller Belästigung leiden", erzählt Stangl.

Das habe aber fatale Folgen, weil die diskriminierenden Handlungen der Täter damit ungestraft blieben. Der AK-Präsident rät Betroffenen, offen und kommunikativ mit Belästigungen umzugehen und die Täter darauf anzusprechen. 

Die Vorfälle sollten dokumentiert, die Beweise gesichert und Zeugen ins Boot geholt werden. Der Arbeitgeber müsse informiert werden, damit er seiner Fürsorgepflicht nachkommen kann.

"Tut er das nicht, macht er sich mitschuldig und schadenersatzpflichtig", sagt der AK-Präsident.

Um präventiv gegen Gewalt am Arbeitsplatz vorgehen zu können, sei es wichtig, dass es vertrauensvolle Ansprechpartner im Betrieb gebe. Auch Workshops und Angebote zur Sensibilisierung seien wichtig und sinnvoll. Denn vor allem junge Menschen hätten oft einen sehr unbedarften Umgang mit sexualisierter Gewalt, insbesondere was ihre Präsenz und Kommunikation in den sozialen Medien betreffe, schildert Stangl.

Vom Gesetzgeber fordert die AK Oberösterreich klare gesetzliche Vorgaben, die jede Form von Gewalt am Arbeitsplatz bestmöglich verhindern und gewaltfreie Arbeitsplätze garantieren. In den Betrieben brauche es kompetente Führungskräfte, die durch Aus- und Weiterbildung in der Vermeidung von Gewalt am Arbeitsplatz geschult werden.

Der "Schutz vor Gewalt und Aggressionen" müsse in die Liste der erzwingbaren Betriebsvereinbarungen aufgenommen werden, um die Rolle der Betriebsräte zu stärken, sagt Stangl. Darüber hinaus seien klare Vereinbarungen und Informationen nötig, wie Beschäftigte in schwierigen Situationen handeln und an wen sie sich wenden können, wenn sie mit Gewalt konfrontiert werden. 

Senden von "Dickpics" soll strafbar werden

Das Versenden von Dickpics (Penis-Fotos) ist bisher nicht strafbar. Staatssekretärin Claudia Plakolm will das nun ändern – und fordert Haft von bis zu einem Jahr. "Heute" berichtete.

In Österreich ist das ungefragte Versenden an sich nicht strafbar, sondern lediglich das Weiterleiten solcher Nacktbilder an Dritte oder das Veröffentlichen. Im digitalen Raum gibt es hier also großen Nachholbedarf, was sexuelle Belästigung betrifft (die nach § 218 StGB grundsätzlich strafbar ist).

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