Diese Geschichte ist ein weiteres Beispiel von "Vurschrift is Vurschrift“! Am 16. November fährt T.M. (Name der Redaktion bekannt, sie will anonym bleiben) ins Spital. Sie spürt, es wird nicht mehr lange dauern, bis ihr Kind auf die Welt kommt. "Ich habe im Spital angerufen, ich wusste nicht, ob es schon so weit ist. Die sagten, ich soll vorbeikommen", sagt die Wienerin, die derzeit in Niederösterreich lebt, zu "Heute".
Die 28-Jährige parkt ihren schwarzen BMW in einer Seitengasse. "Ehrlich gesagt, ich kann mich nicht erinnern, ob ich einen ersten Parkschein ausgefüllt habe", erzählt sie. Kein Wunder: Ihre Gedanken kreisten um Wichtigeres.
Im Spital, es ist das Goldene Kreuz in Wien Alsergrund (9. Gemeindebezirk), geht alles ganz schnell. Die Wehen setzen ein, bald schon ist ihr erstes Kind da.
Woran T.M. in diesen Stunden nicht mehr denkt, ist ihr Parkschein. Fakt ist, irgendwann während des Spitalaufenthalts parkt ihr Mann das Auto um.
Es kommt, wie es kommen muss: In der Windschutzscheibe hängt bereits eine Organstrafverfügung. 36 Euro sind zu bezahlen. "Ich finde es ist eine Frechheit, ich war ja nicht zum Kaffeeklatsch dort", sagt die Frau im Gespräch mit "Heute", "es ist unfair, andere parken mit allen vier Reifen auf dem Gehsteig und zahlen nichts."
Später versucht T.M. der Magistratsabteilung 67 – Parkraumüberwachung – ihre Lage per Mail zu erklären. Natürlich hofft sie auf Kulanz. "Ich habe sogar die Geburtsurkunde, den Mutter-Kind-Pass und eine Bestätigung des Spitals beigelegt. Ich sagte, es tut mir leid, dass ich nicht an den Parkschein dachte während der Wehen!"
Es nutzte nichts. Man könne auch in diesem Fall keine Ausnahmen machen, hieß es in der schriftlichen Antwort der MA67: "Trotz dem Verständnis Ihres Vorbringens, ist das Verwaltungsstrafverfahren aufrecht zu erhalten."
Weiter heißt es in dem Text aus dem Rathaus, dass "kein Rechtsmittel (Einspruch) gegen eine Organstrafverfügung zulässig ist." Die Frau könne innerhalb der Zwei-Wochen-Frist die Strafe begleichen, oder, "diese und die nachfolgende Anonymverfügung (ergeht an den*die Zulassungsbesitzer*in) nicht zu begleichen." Und weiter: "Erst auf die darauf folgende Strafverfügung kann ein Rechtsmittel (= Einspruch) erhoben und ein entsprechendes Ermittlungsverfahren begonnen werden."
"Heute" nimmt erneut mit dem Rathaus Kontakt auf. Auch wir bekommen eine freundliche Antwort. Aber dennoch, Regel bleibt Regel: "Es ist absolut nachvollziehbar, dass man bei der Geburt eines Kindes mit den Gedanken woanders ist – das ist eine außergewöhnliche und emotionale Situation. Dem Parkraumüberwachungsorgan ist der Umstand vor Ort nicht bekannt, weswegen zu Recht eine Strafe ergeht. Der konkrete Einzelfall ist im Zuge des ordentlichen Strafverfahrens zu prüfen, insbesondere ob ein sogenannter „Notstand" vorgelegen ist.“
Am Telefon sagt die Frau zu uns: "Das finde ich ein bissi frech. Es geht ja nicht um die Höhe der Strafe, da hätte man aus Kulanz sagen können – vergessen wir es…"