Wien

Frau gekündigt, weil sie Mann mit Corona pflegen musste

Nach einer Kündigung wandte sich eine verzweifelte Wienerin an die AK, um offene Urlaubsentschädigungen durchzusetzen. Aus 300 Euro wurden dann 5.000.

Heute Redaktion
Die Reinigungskraft musste Mann und Kind alleine pflegen, verlor dadurch ihren Job (Symbolbild).
Die Reinigungskraft musste Mann und Kind alleine pflegen, verlor dadurch ihren Job (Symbolbild).
iStock

Zuzanna M. (Name von der Redaktion geändert) arbeitete als Reinigungskraft in einem privaten Kindergarten. Neben ihrem Job kümmerte sich die Wienerin um ihr beeinträchtigtes Kind. Als auch noch ihr Mann wegen einer Corona-Erkrankung gepflegt werden musste, fiel sie mehrmals beruflich aus – mit Folgen!

Plötzliche Kündigung

Die Dreifachbelastung kostete Zuzanne M. den Job: Der Kiga-Betreiber kündigte die Reinigungskraft im Frühjahr ohne Einhaltung des Kündigungstermins. Die verzweifelte Wienerin wandte sich an die Arbeiterkammer Wien, um zumindest eine offene Urlaubsentschädigung von 300 Euro zu erhalten.

Frau bekam nur 580 Euro pro Monat

Die Arbeitsrechtexperten stießen bei Aktendurchsicht gleich auf mehrere Unregelmäßigkeiten. Neben der terminwidrigen Kündigung erhielt die Reinigungskraft auch weniger Gehalt, als kollektivvertraglich vereinbart ist. Für nicht einmal 580 Euro netto monatlich arbeitete Frau M. 20 Stunden pro Woche körperlich hart.

Die Arbeiterkammer erstritt schließlich erfolgreich 5.000 Euro für Zuzanna M. Diese freut sich vor allem in Inflationszeiten über die Entschädigung. 

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