Die Linzerin war als Mitarbeiterin im Haus- und Heimservice tätig. Sie kümmerte sich um ältere Menschen in deren Zuhause: Einkaufen, Wäschewaschen, Aufräumen, Putzen.
Doch nicht nur das: Häufig wischte sie auch Exkremente ihrer Klienten weg und entsorgte diese. Sie sah es nicht als Problem, sondern als normalen Teil ihres Berufs.
Aber: Laut Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft Österreich wären ihr für diese Tätigkeit eine Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulage zugestanden.
Eines Tages kündigte sie ihren Job und ließ die Endabrechnung bei der Arbeiterkammer in Linz überprüfen. Mitarbeiter stellten fest, dass der frühere Dienstgeber die ihr zustehenden Zulagen nicht abgerechnet und ausgezahlt hatte.
Die Kammer intervenierte erfolgreich für die Betroffene: Die Frau erhielt je Arbeitsstunde mit erschwerten Bedingungen 1,44 Euro brutto und insgesamt mehr als 1.120 Euro nachbezahlt.
"Es kann immer vorkommen, dass Unternehmen etwas übersehen oder Ansprüche absichtlich nicht bezahlen", erklärt AK-Präsident Andreas Stangl. Besser als auf Ansprüche zu verzichten sei es, die Abrechnung kontrollieren zu lassen.