Bei einem Online-Shop hatte die Mühlviertlerin Gewand gekauft. Dann die Nachricht: die Ware sei unterwegs.
In der Folge bekam die Oberösterreicherin eine SMS, dass die Bestellung nicht zugestellt werden könne. Für einen Betrag von 2 Euro unternehme man einen neuen Versuch.
Die Frau überlegte nicht lang und gab die Überweisung frei. Beim ersten Mal funktionierte es aber nicht. Die Kundin probierte es noch einmal, dann schien es geklappt zu haben.
Beim Blick auf die spätere Kreditkarten-Abrechnung der Schock: Via Apple Pay waren 1.331,12 Euro abgebucht worden. Das Problem: Die Konsumentin hatte das Zahlungs-Tool noch nie verwendet.
Sie veranlasste umgehend die Sperre der Karte und beeinspruchte die Transaktion. Das Institut antwortete ihr aber, dass sie grob fahrlässig gehandelt und die Zahlung autorisiert habe. Daher komme es zu keinem Schadensersatz, so die Argumentation.
Das ließ die Betroffene nicht auf sich sitzen und schaltete die Arbeiterkammer Oberösterreich ein. Mit Erfolg: Die Konsumentenschützer erreichten eine Rückzahlung des gesamten Betrages.
Denn laut Zahlungsdienstegesetz haftet die Bank für nicht autorisierte Zahlungen, erklären die Experten. Die Ausnahme: Der Konsument fügt den Schaden in betrügerischer Absicht bzw. durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung seiner Pflicht herbei.
Nach Einspruch gegen eine nicht autorisierte Buchung muss das Institut eine Berichtigung des Zahlungskontos vornehmen. Und: Ein Schadensersatz-Anspruch seitens der Bank ist nachzuweisen.
Fälle nehmen zu
Laut Präsident Andreas Stangl ist die Kammer immer häufiger mit Phishing konfrontiert. "In solchen Fällen steht der AK-Konsumentenschutz mit Rat und Tat zur Seite."
Stangl rät betroffenen Konsumenten, sich Unterstützung unter Tel. 050/6906-1790 zu holen.
Grobe Fahrlässigkeit liegt dann vor, wenn für den Kunden Folgendes hätte erkennbar sein müssen: Sein Verhalten mache eine missbräuchliche Verwendung des Zahlungsinstruments wahrscheinlich. Oder der Konsument veranlasse trotz Kenntnis der missbräuchlichen Verwendung seines Zahlungsmittels keine umgehende Sperre bei der Bank.