Seit einigen Jahren besteht in vielen Branchen die Praxis, Kunden neben einem monatlich zu zahlenden Grundentgelt auch eine zusätzliche Pauschale ("Servicepauschale") zu verrechnen. Die Arbeiterkammer (BAK) hat nun Verbandsklagen gegen die Mobilfunkanbieter A1, Magenta und Drei eingereicht. Laut deren Ansicht steht der Verrechnung keine entsprechende Gegenleistung gegenüber.
Ein Erfolg der Klagen hätte massive Konsequenzen. Die Mobilfunkanbieter könnten bis zu 500 Millionen Euro an ihre Konsumenten zurückzahlen müssen.
Derzeit haben betroffene Kunden die Gelegenheit, sich unter Umständen bis zu 455 Euro zurückzuholen – allerdings ist es in vielen Fällen aktuell noch notwendig, zu klagen. Darauf hat sich beispielsweise Anwalt Matthias Strohmayer spezialisiert. Ob auch dir eine Rückzahlung zustehen könnte, kannst du HIER vorab prüfen lassen.
Erst im Mai haben Kunden, die dagegen klagten, Recht bekommen. Die sechs rechtskräftigen Urteile führten dazu, dass sowohl A1 und Magenta die Gebühr zurückzahlen müssen – "Heute" hat berichtet. Die Arbeiterkammer hat bereits Anfang des Jahres Verbandsklagen eingereicht. Man rechnet mit einem Urteil des Oberste Gerichtshofs (OGH) im Laufe des nächsten Jahres.
Brisant: Trotz der Klagen heben die beiden Mobilfunkanbieter weiterhin fleißig eine "Servicepauschale" bei ihren Kunden ein. Sie sind zuversichtlich, dass die Verfahren nach ihren Vorstellungen verlaufen werden.
Im Zusammenhang mit Fitnesscenterverträgen hat der OGH bereits früher mehrfach klargestellt, dass die Verrechnung von Entgelten ohne konkrete Zusatzleistung und ohne nachvollziehbare Kosten aufseiten des Unternehmers unzulässig ist. Telekom-Anbieter hatten bisher argumentiert, dass diese Rechtsprechung des OGH nicht auf sie übertragbar sei.