Mutter suchte Hilfe bei AK

Frau muss krankes Kind pflegen, Firma wirft sie raus

Diese Herzlosigkeit erschüttert: Eine Frau, die sich um ihr krankes Kind kümmern muss, wurde doppelt bestraft. Ihre Firma warf sie raus.

Oberösterreich Heute
Frau muss krankes Kind pflegen, Firma wirft sie raus
Die Mutter war verzweifelt und suchte Hilfe bei der Arbeiterkammer. (Symbolbild)
Getty Images/iStockphoto

Die Mutter aus dem Hausruckviertel war verzweifelt: Wegen des Zustands ihres Kindes blieb ihr nichts anderes übrig, als eine Pflegefreistellung in Anspruch zu nehmen. Daraufhin wurde sie gekündigt.

Die abstruse Begründung des Arbeitgebers: Die Frau habe sich mit diesem "Verhalten" illoyal der Firma gegenüber gezeigt.

Das ließ die Betroffene nicht auf sich sitzen, sie wandte sich an die Arbeiterkammer. Die Experten intervenierten beim Unternehmen gegen die Diskriminierung. Die Leitung behauptete, es habe für die Kündigung andere Gründe gegeben. Die waren aber laut AK nicht schlüssig.

Weil beide Seiten kein Interesse an einem aufreibenden Rechtsstreit hatten, einigte man sich auf einen Vergleich. Der Arbeitgeber musste gleich zweimal zahlen: Für die Oberösterreicherin gab es Schadenersatz und zusätzlich eine Kündigungsentschädigung. Sie bekam insgesamt mehr als 2.800 Euro nachgezahlt.

"Leider kein Einzefall"

"Das ist leider kein Einzelfall", erklärt AK-Oberösterreich-Chef Andreas Stangl. In den Beratungen erfahre man immer wieder von Benachteiligungen gegenüber Eltern. "Obwohl das Gleichbehandlungsgebot alle Menschen unabhängig vom Geschlecht erfasst, sind mehrheitlich Frauen von Elterndiskriminierung betroffen."

Vor allem junge Arbeitnehmerinnen würden häufig über schlechtere Behandlung wegen ihres Geschlechts klagen, so Stangl. "Viele werden etwa bei Bewerbungsgesprächen zu ihrer Kinder- und Familienplanung befragt oder erst gar nicht eingeladen, weil sie Frauen sind und schwanger werden könnten." Das habe vor Kurzem eine Befragung ergeben.

Firma verweigert Monteur Tausende Euro

Böse Überraschung für einen Innviertler: Zuerst kündigte ihn seine Chefin, dann sollte er durch die Finger schauen. Der Mann schaltete ebenfalls die Arbeiterkammer ein.

Es kam heraus, dass er um zahlreiche Ansprüche umgefallen war und eine Kündigungsentschädigung fehlte. Die AK intervenierte – ohne Erfolg. Daher blieb nur mehr der Gang zu Gericht.

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    Helmut Graf
    red
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