Österreich

Frau nach Baby-Erstickung nur bedingt verurteilt

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

Eine 37-jährige Salzburgerin ist am Montag am Landesgericht Salzburg wegen "Tötung eines Kindes bei der Geburt" zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten auf Bewährung rechtskräftig verurteilt worden.

Eine 37-jährige Salzburgerin ist am Montag am Landesgericht Salzburg wegen "Tötung eines Kindes bei der Geburt" zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten auf Bewährung rechtskräftig verurteilt worden.

Die geständige Frau, die als Zimmermädchen arbeitete, hatte am 6. April 2012 . Sie legte das Neugeborene in zwei Plastiksäcke und versteckte das Bündel unter ihrem Kasten im Umkleiderraum. Das Baby ist laut Obduktionsbericht erstickt.

Die bisher unbescholtene Frau sei schon vor der Geburt aufgrund psychischer Probleme eingeschränkt zurechnungsfähig gewesen. Zudem habe sich die Beschuldigte während der Geburt des Kindes in einem psychischen Ausnahmezustand befunden, begründete die Vorsitzende des Schöffensenates, Richterin Gabriele Glatz, die relativ milde Strafe.

Psychotherapie verordnet

Der Schöffensenat erteilte der 37-Jährigen die Weisung, dass sie ein Mal in der Woche eine Psychotherapie absolvieren und alle zwei Monate dem Gericht darüber einen Nachweis erbringen muss. Bei der Tat nach Paragraf 79 StGB handelt es sich um eine privilegierte Form der vorsätzlichen Tötung. Das Delikt ist mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht.

Fieberhafte Suche nach Neugeborenem

Die Angeklagte arbeitete an jenem 6. April als Zimmermädchen in dem Hotel. Sie brachte den Buben gegen 8.30 Uhr zur Welt. Arbeitskolleginnen entdeckten etwa eine Stunde danach Blutspuren und alarmierten die Rettung. Die Frau wurde ins Krankenhaus gebracht, dort stellten die Ärzte die Geburt eines Kindes fest. Nach dem Baby wurde fieberhaft gesucht. Um 20.00 Uhr schilderte die Salzburgerin schließlich, wo sie es versteckt hatte. Als das Neugeborene gefunden wurde, war es bereits tot.

Unzurechnungsfähig

Verteidiger Oskar Weiß sprach von einem tragischen Vorfall. Er verwies auf das Geständnis seiner Mandantin und ihre schwierige Persönlichkeitsstruktur. Die psychische Belastung bei der Geburt sei dann zu groß gewesen. Laut einem neuropsychiatrischen Gutachten hatte die Frau zum Tatzeitpunkt eine kombinierte Persönlichkeitsstörung. Unter der Einwirkung des Geburtsvorganges sei die Zurechnungsfähigkeit erheblich eingeschränkt gewesen. Die 37-Jährige befindet sich derzeit in einer Lebensgemeinschaft.

Für Aufsehen hat im Dezember 2007 ein tragischer Fall von Kindestötung in einem Salzburger Bordell erregt: Eine damals 18-jährige Prostituierte hatte ihr Kind auf der Toilette des Clubs zur Welt gebracht. Sie steckte den Buben in einen Plastiksack und warf ihn aus dem Fenster. Das Baby kam bei dem Sturz aus acht Metern Höhe ums Leben. Die junge Frau wurde im Oktober 2008 am Landesgericht Salzburg rechtskräftig zu zehn Monaten Haft auf Bewährung wegen "Tötung eines Kindes nach der Geburt" verurteilt. In der Stadt Salzburg befindet sich beim Landeskrankenhaus eine Babyklappe, wo Frauen ihr Neugeborenes anonym hineinlegen können.