Gesundheit

Frau stirbt nach zwei Löffel "veganem" Tiramisu

Anna Bellisario hatte eine sehr schwere Allergie gegen Milcheiweiß. Sie starb, weil das Dessert nicht hundertprozentig vegan war. 

Sabine Primes
Entgegen der Zutatenliste, enthielt das Tiramisu tierisches Eiweiß. (Symbolbild). Das war das Todesurteil für die junge Frau. 
Entgegen der Zutatenliste, enthielt das Tiramisu tierisches Eiweiß. (Symbolbild). Das war das Todesurteil für die junge Frau. 
Getty Images/iStockphoto

Die Mailänder Staatsanwaltschaft hat eine Untersuchung eingeleitet, nachdem eine 20-jährige Frau in einem städtischen Krankenhaus nach zehn Tagen im Koma gestorben ist. Die Ursache wäre in einem Dessert zu suchen, das laut Etikett keine Spuren von tierischer Milch enthalten sollte, berichtet die italienische "La Repubblica".

Nach 2. Löffel im Koma

Anna Bellisario hatte seit ihrer Geburt eine schwere Milcheiweiß-Allergie – wusste aber damit umzugehen. Sie aß nur noch selten auswärts und wenn, dann nur, wenn sie sicher war, dass die Produkte milchfrei waren. Sie ging nur in Lokale, die sie bereits kannte und darauf vertrauen konnte, dass dort vegan gekocht wird – bis zu jenem Abend vor vierzehn Tagen.

Nach dem Abendessen teilte die 20-Jährige ein Tiramisu mit ihrem Freund. Sie vergewisserte sich, dass es vegan war und keine Spuren von Milch enthielt. Doch schon beim zweiten Löffel fühlte sie sich krank, erlitt einen allergischen Schock und fiel ins Koma. Zehn Tage später starb sie im Spital.

Produkt vom Markt genommen

Das Produkt wurde am Montag vom Gesundheitsministerium vom Markt genommen, da die Gefahr besteht, dass es Allergene enthält, da es möglicherweise eine geringe Menge an Milch enthält, die nicht auf dem Etikett angegeben sind. Ein Staatsanwalt hat eine Untersuchung wegen Totschlags gegen Unbekannt eingeleitet. Auch eine Autopsie wurde angeordnet.

Nicht nur gegen den Eigentümer, sondern auch den Produktionsleiter und zwei weitere Angestellte der Firma Glg, die das Tiramisu herstellte, wird ermittelt. Angefochten werden die Straftatbestände der fahrlässigen Tötung, des Betrugs bei der Ausübung des Gewerbes und des Verkaufs von unechten Lebensmitteln.